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In einem Punkt muss ich Doktor Bär zustimmen, wir diskutieren nicht mehr über die Ausgangsfrage
Der Einsatz von einer so großen Konstruktion auf einer öffentlichen Messe sollte auf jeden Fall gut überlegt sein und hat mit dem ursprünglichen Einsatz der Zelte nichts mehr zu tun und fällt nach meiner Ansicht auf jeden Fall unter die FIBauR.
Im Laufe der Diskussion kam eine Information auf, die dennoch hinterfragt werden möchte Bis auf Hessen ist immer von Grundfläche die Rede, bei dieser kann die Abspannung aber nicht dazu zählen, da diese ja immer unterschiedlich ist. Im hessischen Baurecht ist von Bruttofläche die Rede, dafür geben sie aber auch 100 m² an. Das könnte man so auslegen, dass die Abspannung dazu zählt.
https://www.akh.de/fileadmin/download/Recht/Gesetz...lagen_. pdf
Wenn wir von unseren ganz normalen Einsatzzweck der Zelte ausgehen, einem Pfadfinderzeltlager wo die Zelte als Unterkunft und Versammlungszelte dienen ist der folgende Punkt unter der Aufzählung Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach
§ 55 sehr interessant:
11.15 Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate, errichtet werden
Dieser Punkte sagt aus, dass unser Zeltlager überhaupt nicht unter die Regelung der fliegenden Bauten fallen und somit auch dort die Regelungen nicht angewendet werden müssen. Entscheiden muss dieses aber immer noch der Sachbearbeitende bei der Genehmigungsbehörde. Aber wenn man dort vorstellig wird, kann man ja auf diesen Punkt hinweisen.
HBO 2011 Seite 46 § 68 Fliegende Bauten
(1)
1 Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
2 Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
(2)
1 Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. ²Dies gilt nicht für die in der Anlage 2 genannten Fliegenden Bauten.
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Pfadfinden heißt auch miteinander reden und nicht über einander.....Hier im Forum ist ein guter Platz um damit anzufangen.
Erinnert Euch an Eure Versprechen, bevor Ihr auf den "Speichernbutton" unter Euren Post drückt. |
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| Beitrag vom 16.02.2018 - 00:31 |
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