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Das ist nun mal die Rechtslage. Man darf nicht vergessen, dass die Regelungen für Zirkuszelte und Fahrgeschäfte, nicht für normale Zelte gedacht waren und nur deshalb angewendet werden, weil es diejenigen, die dafür zuständig waren versemmelt haben, darauf hinzuweisen. Lobbyarbeit ist nänmlich böse.
Wie ich bereits sagte wird das in der Praxis gekonnt ignoriert, teils aus gesundem Menschenverstand, teils aus blosser Unkenntnis, dass es solche reglungen überhaupt gibt. Aber es reicht ein Korinthenkacker, der sich profilieren will und die FlBauR wörtlich anwendet und schon isses vorbei mit dem Zeltlager, so siehts leider aus.
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| Czuwaj! |
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| Beitrag vom 12.02.2018 - 02:51 |
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