| Autor |
|
|
|
|
| 225 Beiträge
|
 |
|
Im Baurecht ist klar geregelt, ab wann man für Zelte eine Baugenehmigung braucht. Dass das bei Zeltlagern ignoriert wird, ändert nichts an der Tatsache, dass es rechtlich erforderlich ist. Daher muss also auch irgendjemand, im Zweifel der Hersteller der betreffenden Jurtenteile, die betreffenden Daten haben.
 |
| Czuwaj! |
|
| Beitrag vom 10.02.2018 - 01:05 |
|