Autor |
|
|
|
127 Beiträge
|
|
|
Hathi, schau mal hier:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink...p;aiz=t rue
Wichtig sicherlich folgende Sätze:
"Für die Dauer der Freistellung besteht kein Anspruch auf Entlohnung."
Und:
"Die Freistellung ist zu gewähren, sofern nicht dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen."
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von maigl am 29.12.2015 - 20:45.
|
Beitrag vom 29.12.2015 - 20:38 |
|
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Fröschel
Bei der Bundeswehr gabs zu meiner Zeit für Jugendarbeit mal bis zu 10 Tage "Sonderurlaub unter Belassung der Geld-und Sachbezüge". Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist. |
Wer geht heute noch Bundeswehr?
|
Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
|
Beitrag vom 29.12.2015 - 23:20 |
|
|
|
|
Landesrecht-BW - Ist das nicht nur für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bindend? Ich meine ja, bin mir aber nicht sicher..... Der Text sagt das nicht aus, bzw. ist so gehalten, dass er auf alle Arbeitnehmer anwendbar ist....hat das jemand schon mal gemacht?
|
Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 29.12.2015 - 23:29.
|
Beitrag vom 29.12.2015 - 23:25 |
|
|
|
127 Beiträge
|
|
|
Ich hab es bisher nicht gemacht, ich habe mit meinem Arbeitgeber (meinem früheren Sippenführer und langjährigen Pfadfinderfreund) fünf Tage bezahlte Freistellung vereinbart. Demnächst kommt seine Tochter in meine Meute, dann hat er (bzw. sie) auch was davon.
Aber zurück zur Frage. In Paragraph 1 Absatz 1 heißt es: "Den in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Personen, die in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ist Freistellung zu gewähren."
Das ist sicherlich bewusst sehr umfassend und allgemein formuliert, um möglichst alle Arbeitnehmer (eben nicht nur Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes) in den "Genuss" dieser Freistellung zu bringen.
Schwieriger werden eher durch die beiden im obigen Post genannten Sätze. Nicht jeder kann den Entgeltverlust problemlos verschmerzen, und man ist immer auf den guten Willen seines Arbeitgebers angewiesen, der die Genehmigung der Freistellung unter Hinweis auf "dringende betriebliche Belange" verweigern kann.
Multi-Edit, weil mir von einem Smiley der halbe Text gefressen wurde!
Dieser Beitrag wurde 8 mal editiert, zuletzt von maigl am 30.12.2015 - 13:51.
|
Beitrag vom 30.12.2015 - 09:33 |
|
|
|
2016 Beiträge
|
|
|
Zitat Original geschrieben von HathiCP
Zitat Original geschrieben von tobas
Sonderurlaub: Ureigenstes Gebiet des DBJR. In BaWü gab es für Arbeitnehmer in der freie Wirtschaft, zumindest zu meiner aktiven Zeit, sogar einen Rechtsanspruch. |
Das Gesetz solltest du mir nennen...und ich bin aus Ba-Wü und habe mein gesamtes Pfadfinderleben Urlaub nehmen "dürfen"....war ja "nur" Jugendarbeit. Das mag beim Daimler oder Bosch nicht so sein, bein Mittelständlern oder Kleinbetrieben gibt es keine Chance auf Sonderurlaub. |
In Hamburg hat man als Juleica-Inhaber_in bis zu 12 Arbeitstage Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub und kann sich dann einen Teil des Verdienstausfalls von der Stadt wiederholen.
http://www.hamburg.de/juleica/
|
"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
|
Beitrag vom 30.12.2015 - 13:26 |
|
|
|
|
Bzgl. Kreisjugendring:
Klar ist, wenn alle mitreden wollen, müssen halt eben auch alle miteinander reden. (Satzbauliche Meisterleistung!) Und bezüglich Futterstellen: Da kommt es wieder einmal drauf an wer wen riechen kann. Ich gönne VCP BdP und PSG das gleiche was ich der DPSG gönne und außerhalb des Ringes differenziere ich, wie andere auch, wen ich Pfadfinderbruder nennen möchte und wen nicht. Aber diese Diskusion dürfte im PT schon erschöpfend ausdiskutiert worden sein, ergebnislos versteht sich. Übrigens sind Nichtmitglieder idR genauso Förderberechtigt wie Mitglieder. Die Akkordeonjugend ist damals aus allen Wolken gefallen als sie in dem Termin als wir sie in den KJR aufgenommen haben mitbekommen haben, dass eine Mitgliedschaft keine Vorraussetzung ist für die Geldmittel. Für Details muss man sich die entsprechenden Förderrichtlinien des Kreises anschauen.
Bzgl Urlaub:
In BW nicht nur für Beamte oder öffentlichen Dienst. Ich erinnere mich dunkel an die Aktion zur Novellierung des Sonderurlaubs 2007 als der Anspruch heruntergeschraubt wurde. Wenn ich mich recht erinnere wurde das von der FDP voran getrieben und mit der Kreisjugendring haben wir damals fleißig Postkarten verschickt mit der gelben Zitrone in die man Seitens der Jugendverbände beißen musste.
|
Beitrag vom 03.01.2016 - 18:36 |
|