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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Nette Geste oder schlechter Trick

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12 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
-Flipper- ist offline -Flipper-  
Nette Geste oder schlechter Trick
3 Beiträge
Hallo liebes Forum,

nach länger Zeit des Mitlesens habe ich nun mal eine Frage:

Ich (bzw. unsere Info-Mailadresse) habe eine merkwürdige Nachricht bekommen:

Hallo,

ich habe ca. 250 neue hochqualitative und starpazierbare Hosen ( Größe ca. 152), die ich den Pfadfindern spenden würde.
Ich benötige als "Gegenleistung" nur eine entsprechende Spendenbescheinigung verteilt auf 2013, 2014 und 2015.

Je Hose wären das € 20.-

Diese Hosen sind mein Eigentum.
Bitte teilen sie mir mit, ob Interesse besteht.


Gruss
Richard


Wurden noch andere deswegen angeschrieben, bzw. ist das schon mal vorgekommen?
Wir freuen uns ja (fast) immer über Spenden (auch wenn ich nicht so genau weiß, was wir damit machen sollen), aber irgendwie klingt das nach einer Masche mit der jemand Geld abgreifen oder Steuern sparen will...

Ideen?

Merci
Flipper


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von -Flipper- am 04.04.2014 - 12:33.
Beitrag vom 04.04.2014 - 11:54
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schnipselDPB ist offline schnipselDPB  
40 Beiträge
Klar möchte da jemand Steuern sparen - ich fürchte, ein Großteil der größeren Spenden haben unter anderem diesen Hintergedanken.
Schreib doch einfach mal zurück und bitte um ein Foto oder ein Muster, dann bekommt man ja ein Gefühl für die betreffende Person.

Die Mail mit Namen hier zu veröffentlichen ist meines Wissens nicht so eine gute Idee.

Wenn Du mal nach dem Namen googelst, dann könntest Du eine Idee bekommen, woher die Hosen stammen. Oder Du fragst einfach mal nach.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von schnipselDPB am 04.04.2014 - 12:11.
Beitrag vom 04.04.2014 - 12:09
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-Flipper- ist offline -Flipper-  
3 Beiträge
Edit: den Namen habe ich entfernt... Ich dachte eventuell ist das eine in Pfadfinderkreisen bekannte Peron, wer weiß.

Fotos lagen der Mail bei - alledings kann ich schlecht einschätzen ob die Hosen nun einen Wert von 20€ habe oder nicht (mein gefühl sagt eher nicht).
Beitrag vom 04.04.2014 - 12:36
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Malte ist offline Malte  
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Das Problem besteht bereits in der Urkundenfälschung der Ausstellung einer Spendenquittung für das Geschäftsjahr 2013. Zu diesem Zeitpunkt ist keine Spende zugegangen. Das ausstellende Vorstandsmitglied gerät dann persönlich in die Haftung.

Außerdem stellt sich die Frage: was wollt Ihr mit den Hosen machen?



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 04.04.2014 - 12:47
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tobas ist offline tobas  
80 Beiträge
Urkundenfälschung ist das nicht, erfüllt also nicht den Straftatbestand.

Wenn ihr die Hosen wirklich haben wollt dann würde ich, als Bub aus der Kleinstadt, bei einem lokalen Modehaus anfragen ob die ein Gutachten machen, à la:

Die Hosen haben einen Wert von XY.

Damit könnt ihr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit umschiffen für die ihr haften würdet.

Edit: Natürlich nur für das Jahr ausstellen in dem ihr die Hosen auch wirklich bekommt.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von tobas am 04.04.2014 - 15:16.
Beitrag vom 04.04.2014 - 14:53
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Löffel ist offline Löffel  
3403 Beiträge
Wer bitte braucht 250 Hosen in nur einer Größe?




"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 04.04.2014 - 15:52
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Gast DerJo  
Gast
Die sieben Zwerge, für die nächsten Jahrzehnte bäh
Beitrag vom 04.04.2014 - 16:07
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tobas ist offline tobas  
RE:
80 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Löffel

Wer bitte braucht 250 Hosen in nur einer Größe?



Vielleicht das rote Kreuz. Aber die wollen vielleicht keinen Beleg über die entsprechende Höhe über den entsprechenden Zeitraum ausstellen.
Beitrag vom 04.04.2014 - 16:18
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HEINO ist offline HEINO  
RE:
479 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von tobas

Urkundenfälschung ist das nicht, erfüllt also nicht den Straftatbestand....


Ich zitiere mal aus dem Standardtext, der in jeder Spendenbscheinigung - eigentlich Zuwendungsbestätigungen - zu lesen ist:

Zitat
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).





www.buendische-termine.de
Beitrag vom 04.04.2014 - 17:57
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tobas ist offline tobas  
80 Beiträge
Hallo HEINO,

da du mein Zitat vor deinen Beitrag geschoben hast, gehe ich davon aus das du mich Wiederlegen möchtest.

Du hast absolut recht das jener, der eine falsche Spendenbescheinigung ausstellt dafür haftet. Das ergibt sich aus den von dir genannten Vorschriften. Er macht sich damit aber nicht der Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB strafbar.

Viele Grüße und Gut Pfad
tobas
Beitrag vom 04.04.2014 - 18:23
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Frank M. ist offline Frank M.  
36 Beiträge
Frank M.`s alternatives Ego
Ist auch so ne Sache mit aufsplitten der "Spende" auf mehrere Jahre... Da könnte man auch kurz mal über den § 370 Abgabenordnung i.v.m. § 27 StGB nachdenken. Also Beihilfe zur Steuerhinterziehung, auf jeden Fall ist es ne kritische Sache für die Gemeinützigkeit des Vereins. gelangweilt
Beitrag vom 04.04.2014 - 18:53
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-Flipper- ist offline -Flipper-  
3 Beiträge
Ein Haufen guter Gründe es zu lassen zwinkern

Danke für die vielen schnellen Meinungen.


flipper

Beitrag vom 04.04.2014 - 19:41
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