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Nette Geste oder schlechter Trick |
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Hallo liebes Forum,
nach länger Zeit des Mitlesens habe ich nun mal eine Frage:
Ich (bzw. unsere Info-Mailadresse) habe eine merkwürdige Nachricht bekommen:
Hallo,
ich habe ca. 250 neue hochqualitative und starpazierbare Hosen ( Größe ca. 152), die ich den Pfadfindern spenden würde.
Ich benötige als "Gegenleistung" nur eine entsprechende Spendenbescheinigung verteilt auf 2013, 2014 und 2015.
Je Hose wären das € 20.-
Diese Hosen sind mein Eigentum.
Bitte teilen sie mir mit, ob Interesse besteht.
Gruss
Richard
Wurden noch andere deswegen angeschrieben, bzw. ist das schon mal vorgekommen?
Wir freuen uns ja (fast) immer über Spenden (auch wenn ich nicht so genau weiß, was wir damit machen sollen), aber irgendwie klingt das nach einer Masche mit der jemand Geld abgreifen oder Steuern sparen will...
Ideen?
Merci
Flipper
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von -Flipper- am 04.04.2014 - 12:33.
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Beitrag vom 04.04.2014 - 11:54 |
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Klar möchte da jemand Steuern sparen - ich fürchte, ein Großteil der größeren Spenden haben unter anderem diesen Hintergedanken.
Schreib doch einfach mal zurück und bitte um ein Foto oder ein Muster, dann bekommt man ja ein Gefühl für die betreffende Person.
Die Mail mit Namen hier zu veröffentlichen ist meines Wissens nicht so eine gute Idee.
Wenn Du mal nach dem Namen googelst, dann könntest Du eine Idee bekommen, woher die Hosen stammen. Oder Du fragst einfach mal nach.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von schnipselDPB am 04.04.2014 - 12:11.
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Beitrag vom 04.04.2014 - 12:09 |
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Edit: den Namen habe ich entfernt... Ich dachte eventuell ist das eine in Pfadfinderkreisen bekannte Peron, wer weiß.
Fotos lagen der Mail bei - alledings kann ich schlecht einschätzen ob die Hosen nun einen Wert von 20€ habe oder nicht (mein gefühl sagt eher nicht).
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Beitrag vom 04.04.2014 - 12:36 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Das Problem besteht bereits in der Urkundenfälschung der Ausstellung einer Spendenquittung für das Geschäftsjahr 2013. Zu diesem Zeitpunkt ist keine Spende zugegangen. Das ausstellende Vorstandsmitglied gerät dann persönlich in die Haftung.
Außerdem stellt sich die Frage: was wollt Ihr mit den Hosen machen?
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www.myspace.com/bruncken
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Beitrag vom 04.04.2014 - 12:47 |
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Urkundenfälschung ist das nicht, erfüllt also nicht den Straftatbestand.
Wenn ihr die Hosen wirklich haben wollt dann würde ich, als Bub aus der Kleinstadt, bei einem lokalen Modehaus anfragen ob die ein Gutachten machen, à la:
Die Hosen haben einen Wert von XY.
Damit könnt ihr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit umschiffen für die ihr haften würdet.
Edit: Natürlich nur für das Jahr ausstellen in dem ihr die Hosen auch wirklich bekommt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von tobas am 04.04.2014 - 15:16.
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Beitrag vom 04.04.2014 - 14:53 |
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Wer bitte braucht 250 Hosen in nur einer Größe?
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 04.04.2014 - 15:52 |
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DerJo |
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Die sieben Zwerge, für die nächsten Jahrzehnte
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Beitrag vom 04.04.2014 - 16:07 |
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Zitat Original geschrieben von Löffel
Wer bitte braucht 250 Hosen in nur einer Größe?
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Vielleicht das rote Kreuz. Aber die wollen vielleicht keinen Beleg über die entsprechende Höhe über den entsprechenden Zeitraum ausstellen.
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Beitrag vom 04.04.2014 - 16:18 |
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Zitat Original geschrieben von tobas
Urkundenfälschung ist das nicht, erfüllt also nicht den Straftatbestand.... |
Ich zitiere mal aus dem Standardtext, der in jeder Spendenbscheinigung - eigentlich Zuwendungsbestätigungen - zu lesen ist:
Zitat Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). |
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www.buendische-termine.de |
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Beitrag vom 04.04.2014 - 17:57 |
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Hallo HEINO,
da du mein Zitat vor deinen Beitrag geschoben hast, gehe ich davon aus das du mich Wiederlegen möchtest.
Du hast absolut recht das jener, der eine falsche Spendenbescheinigung ausstellt dafür haftet. Das ergibt sich aus den von dir genannten Vorschriften. Er macht sich damit aber nicht der Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB strafbar.
Viele Grüße und Gut Pfad
tobas
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Beitrag vom 04.04.2014 - 18:23 |
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36 Beiträge
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Ist auch so ne Sache mit aufsplitten der "Spende" auf mehrere Jahre... Da könnte man auch kurz mal über den § 370 Abgabenordnung i.v.m. § 27 StGB nachdenken. Also Beihilfe zur Steuerhinterziehung, auf jeden Fall ist es ne kritische Sache für die Gemeinützigkeit des Vereins.
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Beitrag vom 04.04.2014 - 18:53 |
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Ein Haufen guter Gründe es zu lassen
Danke für die vielen schnellen Meinungen.
flipper
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Beitrag vom 04.04.2014 - 19:41 |
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