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Ich sehe es auch ähnlich wie Henna.
1. "Pfadfinder" ist kein geschützter und fest definierter Begriff.
2. Wenn ihr eine Gemeindejungend seid (und so stellt sich das für mich erstmal dar), seid ihr über die Gemeinde versichert!!! ... egal ob ihr euch Waldschrate, Pfadfinder oder Kesselflicker nennt, - läuft bei uns übrigens ganz genau so - seid ca. 22 Jahren.
3. Es könnte höchstens sein, je noch Landeskirche etc. pp, (vgl. Hennas Post), dass die Gemeindeversicherung nicht greift, wenn ihr einem "anderen" Verband (z.B. VCP) angehört. Da ist aber nicht der Name oder die Bezeichnung eurer Gruppe ausschlaggebend (siehe 1), sondern die Mitgliedschaft!!!
4. Der Krichenvorstand (nciht die Kreisjugendpflegerin) könnte eine JuLeiCa für eure Sippenleiter fordern, jedoch müsste diese nicht zwangsweise im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit erstanden sein.
Nun wirds leicht spekulativ: Darüber hinaus könnte euch der Pastor/Pfarrer auch eine entsprechende Bescheinigung ausfüllen, wenn er Eure Erfahrungen und Leistungen als ausreichenden Nachweis ansieht; müsste noch lediglch der Erste Hilfe Kurs absolviert werden.
In meinen Augen ist das viel Wind um nichts und ein Sturm im Wasserglas, entfacht von einer übereifrigen Jugendpflegerin......
Lasst euch - wie oben schon von mehreren Usern angemerkt - die Aussagen und Behauptungen der Kreisjugendpflegerin schriftlich geben mit Begründung und Quellenangabe. Ich würde ihr, was die rechtlichen Grundlagen betrifft, nicht mehr trauen. (Das muss man ihr ja nicht so knallhart ins Gesicht sagen, denn womöglich muss/will man fürderhin auch noch mit ihr Zusammenarbeiten.
[sarkasmus ein]
In der Renaissance wurde häufig Gift zur Problemlösung eingesetzt. Das wird heut gar nicht mehr richtig genutzt.
[sarkasmus aus]
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-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt -- |
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| Beitrag vom 09.10.2013 - 12:20 |
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