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Froeschel |
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Frage an juristisch Betuchte: Jugendstrafrecht? |
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Huhu!
Hat es seine Ordnung, wenn eine Strafsache vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wird, wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 30 Jahre alt war? Kann das auch damit zusammen hängen, dass z.B. Hauptbelastungszeugen bzw. Opfer Jugendliche sind oder zum Tatzeitpunkt jugendlich waren? Ich war bislang der Meinung, dass sich dieser Umstand danach richtet, ob der Angeklagte unter das Jugendstrafrecht fällt oder nicht.
Danke und Gut Pfad:
Fröschel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Froeschel am 30.04.2013 - 15:16.
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Beitrag vom 30.04.2013 - 15:15 |
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Es handelt sich dann wohl um eine "Jugendschutzsache" nach Aussage einer Sozialarbeiterin, die in der Jugendgerichtshilfe tätig war. Wie du richtig festgestellt hast, kann in einem Kindermissbrauchsfall vor dem Jugendgericht verhandelt werden, auch wenn der Täter zum Tatzeitpunk erwachsen war.
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www.saporoger.de |
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Beitrag vom 01.05.2013 - 11:19 |
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Und ist es dann öffentlich oder nicht?
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Beitrag vom 01.05.2013 - 20:19 |
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