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Rechtlich gesehen verstößt er gegen den §221 (oder 212) Mißbrauch eines Autoritähtsverhàltnisses.
Dochdies sollte genauest mit dem Stammesführer besprochen werden denn es gibt immer einen Ausweg (fast immer). Außer du hast einen SF der dies nicht akzeptiert dann wird er wol die Leitung abgeben müssen.
Dies ist mir aus einem ähnlichen Fall bekannt.
mfg Josef
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Beitrag vom 05.06.2012 - 12:29 |
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Moderator 1538 Beiträge
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§ 212 behandelt Totschlag, 221 Aussetzung. 
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A Scout smiles and whistles under all circumstances. |
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Beitrag vom 05.06.2012 - 12:52 |
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Administrator 4028 Beiträge
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so lange nicht auch das zugehörige gesetzbuch zu den §§ genannt wird, ist die angabe ohnehin sinnlos.
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Beitrag vom 05.06.2012 - 12:59 |
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Moderator 1538 Beiträge
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Stimmt. Ich bin automatisch vom StGB ausgegangen.
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A Scout smiles and whistles under all circumstances. |
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Beitrag vom 05.06.2012 - 13:02 |
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Österr. StGB §212
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Beitrag vom 05.06.2012 - 15:48 |
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347 Beiträge
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das Thema wurde hier schon öfter ausführlich behandelt, bestimmt wirst Du mit der Suchfunktion fündig.....
Nur soviel: auch in Österreich sind Bedingungungen an das Bestehen eines "Autoritätsverhältnisses" geknüpft, die in dem hier beschriebenen "Fall" wohl nicht greifen....
In Deutschland hat sich jedoch ein anderer Begriff für Mißbrauch etabliert, der knallhart vor den Latz geknallt einen 16jährigen schon zum "Umdenken" bewegen könnte:
"Das Mädchen ist 12 und Du 16. Sie ist ein Kind und Du ein Heranwachsender.... Euer Altersunterschied hat z.Zt. eine andere Bedeutung als z.B. in zehn Jahren. Der Grad zur "sexualisierten Gewalt gegen Kinder" ist äusserst schmal und wird in der Öffentlichkeit oft sehr harsch gesehen... Möchtest Du nun zu diesem Personenkreis gezählt werden?
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"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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Beitrag vom 05.06.2012 - 16:45 |
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