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dein "Rechtsbruch" gründet sich nach wie vor auf der Rechtmäßigkeit des Castortransports, obwohl du mit dem Schrieb zur Allgemeinverfügung gleich noch einen weiteren Grund für dessen Unrechtmäßigkeit lieferst: Der Castortransport und die Lagerung in dieser absolut lächerlichen Halle gefährden Massiv die öffentliche Sicherheit.
Und solange der Castortransport rechtswiedrig ist ist jeder gewaltfreie Widerstand dagegen legitim.
Und jetzt versuch dich einfach mal in die von dir beschriebene Situation des abzulehnenden Staates zu versetzen (vorsicht: ich behaupte nicht, dass dem so ist, auch wenn einige der von dir beschriebenen Punkte in teils abgemilderter Form zutreffen). Aber versetz dich in diese doch nicht völlig undenkbare Situation einmal hinein. Und dann sag mir, mit welcher "Diskussion", die du anregen willst, sich auch nur der allerkleinste Punkt ändern würde. In dem Fall sind wir wieder beim DDR Beispiel: eine Diskussion in deinem Wohnzimmer hääte die DDR ja mit Sicherheit viel schneller beendet. - Ich muss zugeben, der Unterschied in der Wirksamkeit liegt darin, dass du heute nicht mehr für eine Diskussion in deinem Wohnzimmer verhaftet und gefoltert wirst.
Und zu deinen schönen Beispielen von Grundlagen:
Gewaltfreiheit: sogar nach Polizeiaussagen ist der überwiegende Teil der Demonstranten gewaltfrei.
Gewaltenkontrolle: Auch wenn dus nicht wahrhaben willst zeigen die Beispiele von Seifensieder, dass diese höchst Mangelhaft ist.
Minderheitenschutz: Gerade darum geht es: Die Minderheit der Wendländer vor den Massiven Eingriffen in ihre Rechte zu schützen.
Meinungsfreiheit: Wo wird die denn von den Demonstrationen eingeschränkt?
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| Beitrag vom 02.12.2011 - 17:02 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Hat nichts mit wichtig zu tun, siondern damit, dass es mal einer sagen sollte in der Hoffnung, dass du dir datrüber Gedanken machst!
Und jetzt sag mal Klartext: Bist du mullo oder nicht?
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Ich bin seifensieder und da ihr ja gerne kuckt, wo jemand herkommt, habt ihr meine IP ja sicher auch längst ausgelesen, wisst also auch aus welcher Region ich komme. Das reicht.
Zitat Original geschrieben von Kristian
Außerdem wüsste ich noch gerne, was für Deine Argumentation aus Deiner neugewonnenen Erkenntnis resultuiert, dass ziviliger Ungehorsam in aller Regel einen Rechtsbruch darstellt. |
Zitat Es ist ja auch ein Rechtsbruch, daran führt wohl kein Weg vorbei, das ist noch der einfachere Teil. |
Ziviler Ungehorsam ist kein Rechtsbruch, jedenfalls nicht in Deutschland - allenfalls können Handlungen, die aus zivilem Ungehorsam heraus entstehen, ein Rechtsbruch sein. Können, nicht müssen! Schlag nach bei
Wikipedia
In dem Artikel kannst du dir dann auch Grundwissen aneignen, wenn du der Frage nachgehen willst
Zitat wie weit man das als politisches Mittel verstehen kann. |
Der zivile Ungehorsam hat als Form politischer Teilhabe Tradition seit der Antike.
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| Beitrag vom 02.12.2011 - 18:49 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Rover_1
Zitat Original geschrieben von Malte_B
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
(...)
Manchmal muss der Souverän seinen Staat schon vor sich selber schützen, was die Sichtweise der Dinge angeht. |
so steht's im GG: Volkssouveränität und Widerstandsrecht. In der angedachten EU-Verfassung habe ich dergleichen nicht mehr gefunden .... spätestens dann hätte der Verfassungsschutz wohl viel zu tun. |
Na gut. Das Widerstandsrecht nach GG greift, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Der Staat muss also bereits gekapert sein, da vorher Abhilfe nach seinem Selbstverständnis immer möglich ist. Wenn der Staat aber faktisch nicht mehr exisitert, hilft Dir auch das Widerstandsrecht nichts mehr, weil es niemanden mehr gibt, dem gegenüber Du Dich darauf berufen kannst. Insofern würde es wenig Sinn machen, ein solches Recht in die EU-Verfassung aufzunehmen.
Es war mehr eine rhetorische Klarstellung auf Drängen der SPD, dass so etwas wie das Ermächtigungsgesetz und seine Folgen nie wieder geschehen dürften, als sie in der großen Koalition den Notstandsgesetzen zugestimmt haben, welche ja die Möglichkeit einer weitgehenden Einschränkung der Grundrechte, eine vereinfachte Gesetzgebung etc. vorsahen.
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www.myspace.com/bruncken
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| Beitrag vom 02.12.2011 - 20:47 |
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