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Moderator 3537 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Teppich
Zitat Original geschrieben von Andir
Dazu gibt es übrigens auch mehrere Fäden im PT... |
Stimmt,allerdings auch nicht mit eindeutigem Ergebnis! Du kannst diese fünf Postings ja dorthin verschieben.. |
Hättest du alle Fäden dazu aufmerksam durchgesehen , wäre dir vielleicht dieses Posting aufgefallen:
Zitat Original geschrieben von Andir
Damit die Diskussion für Deutschland nicht noch einmal neu geführt werden muss, verlinke ich euch einfach einmal ein Dokument, dass ich für meinen Stamm erstellt habe. Dort ist eigentlich alles wesentliche für uns Pfadfinder zusammengestellt: Waffenrecht200804.pdf |
Zitat Original geschrieben von Teppich
Starke Worte!Eindeutig und klar! Wir können uns nun also auf Eure Aussagen beziehen, falls doch mal was "schiefgeht" und sind Eurer direkten Hilfe und Verantwortungsübernahme sicher. Ist doch mal was...
Trotzdem habe ich da so meine Bedenken und verlasse mich lieber nicht auf Euer selbstloses Angebot... |
Durchaus ein feiner zynischer Unterton, der aber leider nicht dazu taugt zur zukünftigen Sachlichkeit beitragen. Schade. 
Zitat Original geschrieben von Teppich
Hier meint Ihr,das speziell die Begriffe "Brauchtumspflege" und "allgemein anerkannten Zweck" ein "berechtigtes Interesse" begründen. Ob Jugendgruppen generell "Vereine der Brauchtumspflege" sind sei mal dahingestellt, in den mir bekannten Satzungen steht jedenfalls davon nichts...
Der "allgemein anerkannte Zweck" könnte bejaht werden, im allgemeinen Verständnis gehört sicherlich ein Messer zu einem Pfadfinder.
Zu beachten ist allerdings die Bedingung "im Zusammenhang" mit dem allgemeinen Zweck.Hier wird die Sache nämlich haarig und lässt im Falle eines Falles unterschiedliche Auslegungen zu: |
Wie gut, dass die Hamburger Polizei in dem oben verlinkten Dokument selbst erklärt, wie es zu verstehen ist. So müssen wir es nicht noch einmal diskutieren oder gar wild interpretieren.
Zitat Original geschrieben von Teppich
Abgesehen davon,das ich es für generell unnötig halte, ständig Messer über 12cm Klingenlänge mit sich herumzuschleppen, |
Ich trage mein (inzwischen leider als zu lang deklariertes) Takelmesser in Fahrt und Lager, wo es als Werkzeug zum Einsatz kommt. Schön, dass wir uns bei der Sinnhaftigkeit der Tragesituation einig zu sein scheinen. 
Zitat Original geschrieben von Teppich
halte ich Eure Aussage "das blosse Tragen einer Pfadfinderkluft" decke in jeder Lebenslage die Bestimmungen des Waffengesetzes ab, für falsch, immerhin gibt es auch Gebiete, in denen das Mitführen von Messern jeglicher Art grundsätzlich verboten ist. |
Dein Verständnis, das Pfadfinder mit dem einem Gesetz ein anderes brechen wollen, halte ich für merkwürdig - unterstellt es doch eine gewisse Absicht und - so es wissentlich geschieht - eine gewisse Mentalität. Ich wäre nie auf eine solch abwegige Idee gekommen. 
Da also alles (für mich) Wesentliche schon längst gesagt ist, trete ich nur zu gern von dieser Gebetsmühle wieder zurück.
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andir am 05.05.2010 - 13:23.
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| Beitrag vom 05.05.2010 - 12:57 |
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