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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Rechtliches aufem Lager

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22 Beiträge in diesem Thema (offen)
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Pato ist offline Pato  
473 Beiträge
Pato`s alternatives Ego
Um um nun wieder etwas Ruhe in die geballte Ladung von Halbwissen zu bekommen:

Ein Abhängigenverhältnis im Sinne des 174 StGBgibt es bei uns nicht, denn die Jugendlichen sind uns nicht zur
a) Erziehung
b) Ausbildung
c) Betreuung in der Lebensführung
anvertraut oder, bei über 16 Jährigen zusätzlich,
d) im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses
untergeordnet.

Das passt alles nicht. Hinzu käme bei über 16 Jährigen, dass die sexuelle Handlung unter Missbrauch der mit o.g. Verhältnisse verbunden Abhängigkeiten vorgenommen werden müsste. Echte Liebesbeziehungen werden hiervon nicht erfasst.

§ 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (also alles zwischen 14 und 18) kommt nur in Betracht, wenn hierbei eine Zwangslage ausgenutzt wurde.
Passt nicht zu der Ausgangsfrage.
Die Varianten Entgelt oder fehlende Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung sind noch abwegiger.

Es würde sich bis hierhin auch nur derjenige Strafbar machen, der die Handlungen vornimmt (oder an sich vornehmen läßt, oder ... soviel Fantasie werdet ihr schon haben).

Ausnahme:

§ 180: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter 16 Jahren durch gewähren oder verschaffen von Gelegenheiten.
Gewähren ist das Zurverfügungstellen von Räumen; Verschaffen ist das Nachweisen oder Besorgen eines geeigneten Ortes zu eben dem Zweck. Extra Bums-Jurte ja, Lager am Waldrand Nein.

Was vielleicht auf zivilrechtlicher Ebene in Betracht käme, wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Bei unter 16jährigen eher, bei über 16jährigen weniger. Ja, die dürfen tatsächlich Sex haben. Und man darf denen sogar "antikonzeptionell Mittel" zur Verfügung stellenüberrascht

Ach ja, es ging in der Ausgangsfrage ums Küssen. Das ist natürlich was ganz anderes. KÜSSEN ist natürlich immer strengstens VERBOTEN! verliebt

Die Frage hinsichtlich Satzung:
Wäre echt Klasse, wenn ein am besten noch gemeinnütziger Verein, mit Vollgas den guten Artikel 2 Grundgesetz über den Haufen karren würde. Kuss und/oder Liebesverbot in der Satzung. Super Idee. grosses Lachen



Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de


Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert, zuletzt von Pato am 12.03.2009 - 23:21.
Beitrag vom 11.03.2009 - 22:40
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verbatim 10.03.2009 - 21:57
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toti 10.03.2009 - 22:17
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Christian 10.03.2009 - 22:29
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 RE: Rechtliches aufem Lager
sadarji 11.03.2009 - 00:31
 RE: RE: Rechtliches aufem Lager
verbatim 11.03.2009 - 06:18
 RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
upsi 11.03.2009 - 06:40
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Thomas U. 11.03.2009 - 08:07
 RE: RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
sadarji 11.03.2009 - 09:33
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Basti80 11.03.2009 - 09:41
 RE: RE: RE: RE: RE: Rechtliches aufem Lager
verbatim 11.03.2009 - 18:20
 RE: Rechtliches aufem Lager
Andir 11.03.2009 - 18:42
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kaputtnick 11.03.2009 - 19:29
 RE:
verbatim 11.03.2009 - 21:57
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sadarji 11.03.2009 - 22:04
 RE: Rechtliches aufem Lager
verbatim 11.03.2009 - 22:33
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Pato 11.03.2009 - 22:40
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Andir 12.03.2009 - 19:51
 RE: RE:
Pato 12.03.2009 - 21:10
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Christian 12.03.2009 - 21:26
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kaputtnick 12.03.2009 - 22:21
 RE:
Pato 12.03.2009 - 23:19

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