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Zitat Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Mitnahme von Arzneimitteln ist jedoch
innerhalb des Schengen-Raumes Folgendes zu beachten: Die Mitnahme einer
besonderen Bescheinigung ist für Medikamente erforderlich, die
Betäubungsmittel enthalten. Nach meiner Recherche trifft das bei den von
Ihnen aufgeführten Medikamenten lediglich auf "Tilidin 50mg/4" zu. Für
dieses Medikament müssten Sie sich von Ihrem verschreibenden Arzt die
"Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer
ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
-" ausstellen und durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigen
lassen. Dabei darf der Arzt für den Reisebedarf Betäubungsmittel für bis
zu 30 Tage verschreiben. Das Formular der Bescheinigung finden Sie beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de >
Formulare > Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei
Auslandsreisen. Hier finden Sie nicht nur die Bescheinigung, sondern
auch ein Merkblatt mit Hinweisen u.a. mit den je Bundesland jeweils
zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden.
Für alle anderen Medikamente ist die Mitnahme einer Bescheinigung
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Bundesministerium des Inneren (BMI)
empfiehlt jedoch auch bei Reisen im Schengen-Raum bei ärztlich
verordneten Medikamenten die Mitnahme des Rezeptes (Kopie). Des Weiteren
wird empfohlen, nur die für den persönlichen Gebrauch erforderliche
Menge mitzuführen. Das Merkblatt des BMI können Sie einsehen unter
www.zoll.de > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der
menschlichen Gesundheit > Arzneimittel > Private Einfuhren. Auf der
Seite "Private Einfuhren" finden Sie das Merkblatt unter dem Link
"Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens". |
Sprich ich werde mir das Bescheinigen lassen. Werde euch dann auch berichten, ob und wenn was die Beglaubigung bei dem "obersten Landesgesundheitsbehörde" gekostet hat (oder auch nicht.
Gruß und vielen Dank
Muckel
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Gut Pfad!
Muckel
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Beitrag vom 07.05.2008 - 18:32 |
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