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Wir fahren mit Leitern aus der Diözese, die an Pfingsten nicht mit ihren Kindern wegfahren,weil sie z.B. traditionell an Himmelfahrt unterwegs sind, nach Westernohe und machen lustiges limburger Leiterlager.
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StGB § 328 Absatz 2, Nr. 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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| Beitrag vom 10.04.2008 - 13:57 |
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