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Zitat Original geschrieben von scoutladen
und der e.V. hat vor ort noch andere vorteile... |
..ein "Vorteil" ist, daß das Finanzamt alle 3-5 Jahre eine Steuerprüfung macht und es eine Menge Schreibkram mit dem Amtsgericht nach jeder Mitgliederversammlung gibt. Wenn man sowas macht, sollte man schon Leute haben die sich etwas mehr mit Vereinsfinanzen und/oder Buchhaltung auskennen, als nur zu Wissen was Soll und Haben ist.
Sonst kann es echte Probleme geben und dieser Aufwand ist die paar gesparten Euronen für die Kontoführung alleine nie wert.
Auch solltet ihr bedenken, daß die Banken gerade jetzt, jeden hart erarbeiten Euro benötigen, da wäre mal ein Singen auf der Fußgägnerzone zu Gunsten der Bank eures Vertrauens durchaus angebracht, anstatt sich kleinlich über Kontoführungsgebühren zu mokieren.
Darüber sollte man sich auch im Klaren sein...
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 12.10.2008 - 23:05 |
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sooo aufwändig isses nun auch wieder nicht. ich hab seit ein paar jahren einen kleinen verein an der backe. solange du eine ordentliche einnahme-überschuss-rechnung machst, deine versammlungen protokollierst ist alles im grünen bereich. und das empfiehlt sich ja sogar ohne e.v., wenn dir wegen dem geld, was du verwaltest später mal keiner an den karren fahren soll...
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Beitrag vom 12.10.2008 - 23:18 |
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Hallo,
wir sind gerade auch dabei unsere Bank zu wechseln, da die Sparkasse und eine monatliche Kontoführungsgrundgebühr von 12 Euro aufgedrückt hat. Die haben irgendwie unser Konto als Geschäftskonto umgestellt weil wir wohl angeblich zu viele buchungen und kontobewegungen hätten. Wir gehen jetzt zu einer Volksbank mit einem kostenlosen Konto für gemeinnützige Vereine und Gruppierungen . Da haben wir auch nur das letzte Protokoll von unserer Stammesversammlung gebraucht, um die Bevollmächtigten zu legitimieren. Und wir sind kein e.V. Was das Finanzamt angeht müssen wir auch alle paar Jahre so en riesen Schreibkram mit ideelem Wert usw. machen um unsere Gemeinnützigkeit behalten zu können.
Also das mit dem Konto war bei uns als nicht e.V. kein Problem.
lg gp
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Beitrag vom 05.11.2008 - 13:20 |
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Hallo,
wie befürchtet proben alle Banken den Aufstand, weil wir keine Rechtsperson sind, sondern nur eine Gliedgruppe derselben. Ich bin jetzt aber im Internet auf das Konstrukt "n.e.V." gestoßen. Angeblich kann man als n.e.V. ohne Vereinsregisterauszug nur durch vorlegen einer Satzung ein Konto eröffnen. Hat da wer was von gehört? Ich fand diese Möglichkeit bei der Deutschen Skatbank.
Grüße
Almi
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Beitrag vom 05.12.2008 - 16:15 |
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ad: faceman:
ihr hab zuviele Kontobewegungen bei der Sparkasse?
Komisch, wir haben da auch unser Konto - auf die Nachfrage, warum das nicht kostenlos ginge kam die Antwort: Zu wenig Kontobewegungen.
Mich befriedigt diese Antwort nicht, ich werde da nachhaken...
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 05.12.2008 - 16:24 |
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hi almi,
also ich könnte dir ne Lösung anbieten: tritt bei uns in den Gau ein und werde Mitglied im Gau Rheinland e.V. , dann würden wir auch euer Geld nehmen ;-)
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www.saporoger.de |
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Beitrag vom 05.12.2008 - 17:20 |
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Wir haben nun ein Stammeskonto bei der Postbank für lau.
Unter 26 bekommt man ja da eh eines umsonst und wenn ich 26 bin und dann noch Student o.ä. wäre, dann kann ich noch bis 28 verlängern.
Ich kann eine 2. Person bevollmächtigen, Online-Banking machen, 10 Mal im Jahr umsonst im Ausland abheben und den Kontonamen auf den Stamm ändern. Außerdem kann ich das Konto auch übertragen, sollte ich nicht mehr dabei sein.
Was will man mehr? 
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 10.12.2008 - 07:27 |
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Hallo Uppsala,
konnte dir deine Bank schriftlich zusichern, dass im Falle einer Privatinsolvenz deinerseits oder bei Arbeitslosigkeit oder Bafög-Antrag in keinem Fall auf dieses "dein" Konto zugegriffen werden wird? Unsere Raiffeisenbank wies uns nämlich explizit darauf hin, dass man zwar eine Treuhänderschaft unterzeichnen könnte und in jedem Fall sollte, dass aber selbst dann nicht ausgeschlossen ist, dass ein Konto auf eine Privatperson im Ernstfall als Konto der Privatperson angesehen wird...
Grüße
Almi
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Beitrag vom 10.12.2008 - 08:50 |
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Also mein Stamm ist ein n.e.V. und wir haben bei einer Raiffeisenbank ein kostenloses Konto bekommen - bei der Einrichtung war es zwar ein wenig Aufwand, da wir der netten Frau von der Vereinsverwaltung erstmal erklären mussten, was wir tun und die wollte auch nicht nur eine Stammesordnung, sondern auch eine von Gau, Land und sogar Bund - überall wo wir eben drin sind. Und wir müssen auch jedes Jahr ein Thing-Protokoll abliefern - aber dafür ist es umsonst.
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Beitrag vom 10.12.2008 - 10:53 |
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Zitat Original geschrieben von upsala
Was will man mehr?  |
läuft es denn auf Deinen privaten Namen?
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 10.12.2008 - 11:42 |
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Wir haben es jetzt geschafft.... |
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Hallöchen,
Ende gut, alles gut: Wir haben ein kostenloses Konto.
Als Nicht-eingetragener Verein mussten wir (nachdem wir dem Bankfritzen Nachhilfe in Sachen "Wer darf was" erteilt hatten: bankkaufmann.com/c-2-Kontoeroeffnung-fuer-Vereine.html) eine aktuelle und unterschriebene Satzung vorlegen; das letzte Wahlprotokoll der Gruppenführerin und Kassenwärtin und eine aktuelle Mitgliederliste. Zusätzlich hatten wir noch eine Bescheinigung, dass wir Teilgruppe eines e.V. sind, aber das war nur deshalb wichtig, weil wir uns in der Satzung darauf beziehen. Das Konto läuft auf den Namen des Nicht-eingetragenen Vereines, zugriffsberechtigt sind die Gruppenführerin und die Kassenwärtin, EC-Karten und Lastschriftmöglichkeit sowie Online-Führung sind auch mit dabei, ich bin echt happy!
Aber dass die Bankfritzen alle miteinander nicht wissen, dass man auch als n.e.V. ein Konto auf den Verein eröffnen kann und man sie selber auf bankkaufmann.com hinweisen muss, das gibt mir schon zu denken!
Im Internet steht zu diesen Thema ebenfalls ausgesprochen viel Unsinn. Uff, geschafft, herzlichen Dank für eure hilfreichen Hinweise und Tipps...
Almi
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Beitrag vom 18.12.2008 - 12:23 |
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Wir haben ganz gute Erfahrungen mit der DKB gemacht.
Kontoführung etc. ist kostenlos.
Und wenn der "Hauptverein" für den Stamm, etc. das Konto einrichtet, kann es auch auf dem Stammesnahmen laufen, unabhängig von Privatpersonen, etc.
Evangelischen Stämmen, etc. kann ich die EKK ans Herz legen. Mit der hatten wir "seinerzeit" auch nur positive Erfahrungen gesammelt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Knopi am 19.01.2009 - 19:29.
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Beitrag vom 19.01.2009 - 19:27 |
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Zitat Original geschrieben von Almi
Hallo,
schon wieder ich mit einer neuen Frage...
Zum Eröffnen eines Vereinskontos benötigt man nach Aussagen unserer Bank den Nachweis, dass man der Kassenführer des Vereines xy gemäß Vereinsregisterauszuges ist. Wie verhält es sich aber, wenn man nur "unselbständige" Ortsgruppe eines solchen e.V. ist? Man ist ja dann nicht der Kämmerer, sondern nur ein Kämmerer... Klappt es, wenn man eine Bescheinigung vom ersten Vorsitzenden (=Bundesführer) hat, der bestätigt, dass die eigene Ortsgruppe Teil des e.V. ist und außerdem ein Protokoll vom Stammesrat beifügt, aus dem hervorgeht, dass die Person, welche das Konto eröffnen möchte, die gewählte Kämmerin ist und berechtigt, ein solches Konto zu eröffnen? Eventuelle Kontoführungsgebühren würde uns die Stadt rückvergüten... bislang hatten wir imer ein Konto kostenlos auf dem Namen einer unserer Studentinnen laufen, aber das brachte regen Wechsel der Kontoverbinungen mit sich und wir hätten jetzt gern ein echtes, dauerhaftes Vereinskonto... Danke für eure Tipps....
Almi |
Hallo Almi,
als Bankkaufmann kann ich dir da vielleicht etwas weiterhelfen....
Um ein Girokonto auf den Namen eines Stammes zu eröffnen müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein
- Der Stamm muss ein e.V. sein
- Es muss ein aktueller Vereinsregisterauszug und die letzte Satzung des Vereins vorliegen
- Zur Eröffnung muss der komplette Vorstand inkl. aller Bevollmächtigten (wenn der Kassenwart kein Vorstandsposten hat z.B.) körperlich anwesend sein.
Falls euer Stamm nicht eingetragen sollte also juristisch gesagt eine nicht rechsfähige Personenvereinigung ist kann zwar ein Girokonto eröffnet werden aber nicht auf den Namen des Stammes, sondern einer Personengemeinschaft (Vorstand), aber die Haftung für eventuelle Verbindlichkeiten ist gesamtschuldnerisch... Sprich alle Mitglieder haften für den Verein bei der Bank, sh. §§ 421 und 427 BGB.
Deshalb eröffnen wir als Bank nur Vereinskonten auf den Namen der Vereine wenn diese ein e.V. sind.
Andere Möglichkeit ist das eine oder mehrere Privatpersonen (Vorstand) ein privates Girokonto als Kreditnehmereinheit (hat nichts mit ein Darlehen zu tun) ein Girokonto eröffnen. Der Nachteil ist allerdings wenn einer Mist baut müssen alle anderen auch haften.
Zu den Kosten:
Ein Vereinskonto (nur e.V.) wird i.d.R. wie ein Geschäftskunde behandelt, also mit einen Geschäftskonto. Die Erfahrung ist allerdings das bei kleineren Vereinen (wie Pfadfinder) auch Konten zu normalen Konditionen eröffnet.
Ein Geschäftskonto kostet bei uns 10€ im Monat mit allen Leistungen die dafür benötigt werden und normale Konten die wir für e.V. ausgeben sind häufig auch Kostenlos.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen... und falls du Hilfe brauchst kannst du dich gerne an mich wenden.
Horridoh Maxi
EDIT ANMERKUNG:
Die Vereinsgeschäfte über ein drittes Konto z.B. Studenten Konto zu führen ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Bei zu großen Summen die Regelmäßig oder unregelmäßig nicht in Bezug der Person stehen (z. B. Stammeslager mit 150 Mitgliedern) entsteht rechtlich gesehen
immer ein Geldwäscheverdacht. Diesen Verdacht müssen wir nachgehen. Wird zwar im regelfall irgendwann nach sehr vielen Terminen und streß für den Kontoinhaber wieder fallen gelassen. Nachteil: Der Betrag (z.B. für das Stammeslager) ist während der Überprüfung eingefroren)
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Wenn Mut ohne Erfahrung gefährlich ist, so ist dagegen Erfahrung ohne Mut matt und mangelhaft.
(P.D.S. Chesterfield) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Maxi.G. am 07.02.2009 - 10:41.
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Beitrag vom 07.02.2009 - 10:36 |
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[quote]Original geschrieben von Maxi.G.
Die Vereinsgeschäfte über ein drittes Konto z.B. Studenten Konto zu führen ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Bei zu großen Summen die Regelmäßig oder unregelmäßig nicht in Bezug der Person stehen (z. B. Stammeslager mit 150 Mitgliedern) entsteht rechtlich gesehen
immer ein Geldwäscheverdacht. Diesen Verdacht müssen wir nachgehen.[/quote/]
aha und bei einer bank die millionen verzockt, kommt keiner vorher auf die idee den herren und damen mal sanft auf die finger zu klopfen.
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Beitrag vom 07.02.2009 - 11:30 |
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Hallo Maxi,
wie bereits darlegt (der Link zur Bankkaufmannseite steht oben) sind mittlerweile nicht eingetragene Vereine den eingetragenen Vereinen rechtlich fast gleichgestellt und dürfen ebenfalls Vereinskonten eröffnen. Müssen halt ne Satzung vorlegen und diverse andere Unterlagen, aber dann funzt das. Das eintragen des Vereines beim Amtsgericht nur wegen einer Kontoeröffnung ist also nicht notwendig. Wie bereits geschrieben, ist diese Tatsache allerdings vielen Bankangestellten noch nicht bewusst.
Grüße
Almi
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Beitrag vom 08.02.2009 - 09:48 |
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