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offizielle feuerstellen in brandenburg |
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Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23 besagt:
"Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten". (quelle: http://www.mugv.brandenburg.de/info/holzfeuer)
frage: ist jemandem schonmal eine solche "von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle" begegnet (und weiß am besten auch noch wo) oder handelt es sich dabei um eine rein theoretisch vorschrift?
ich kenne bisher solche offiziellen feuerstellen im wald nur in meckpom.
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Beitrag vom 30.12.2013 - 00:38 |
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