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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Ein- und Ausfuhr von Medikamenten nach/aus Tschechien

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13 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Muckel ist offline Muckel  
Ein- und Ausfuhr von Medikamenten nach/aus Tschechien
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Guten Abend,

kan mir jemand von euch sagen, wie es mit den Gesetzen innerhalb der EU mit der Ein- und Ausfuhr von benötigten Medikamenten ausschaut? Ins besondere mit Opiaten und Schmerzmitteln? Genau genommen geht es um die Einfuhr nach Tschechien und wieder um die Ausfuhr nach Deutschland. Medikamente sind von deutschen Ärzten verschrieben - aber eine Bescheinigung oder änliches habe ich nicht, da sie (noch) nicht unter das BTM fallen. Gibt es Formulare, die "vereinheitlicht" sind, damit ich mir das evtl. bescheinigen lassen kann? Im Notfall müsste mir ja das Auswertige Amt auskunft geben können, oder?

Hoffe das mir von euch jemand helfen kann.

Gut Pfad Muckel



Gut Pfad!
Muckel

Mehr über mich könnt Ihr in meinem Blog erfahren:
Beitrag vom 06.05.2008 - 19:36
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meister lampe79 ist offline meister lampe79  
640 Beiträge
meister lampe79`s alternatives Ego
schau mal hier nach, die herren und damen dürften wohl von der materie ahnung haben:

http://www.zoll.de/index.html



http://www.rheinischersingewettstreit.de
Beitrag vom 06.05.2008 - 19:39
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Muckel ist offline Muckel  
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Finde das nur keine Vorschriften, lediglich Berichte von Verstößen, die irgendjemand irgendwann mal gemacht hat...

Edit: Habe zwar ein Formular für Medikamente innerhalb des Schengener Durchführungsabkommens gefunden, das bezieht sich allerdings "nur" auf BTM Medikamente. http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html



Gut Pfad!
Muckel

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Muckel am 06.05.2008 - 20:32.
Beitrag vom 06.05.2008 - 20:12
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-chip- ist offline -chip-  
173 Beiträge
-chip-`s alternatives Ego
Ich würde mal vorschlagen, dass du deinen Arzt da fragst, die wissen sowas in der Regel auch. Im zweifel schreibt er dir ein schreiben, dass die teile verordnet sind (auf deutsch und englisch) und dazu ne rezeptkopie und ein nettes gespräch mit dem zöllner und alles sollte gut werden



liederquelle.de -- Das Quellenverzeichnis für unser Liedgut
Beitrag vom 06.05.2008 - 20:57
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derralf ist offline derralf  
795 Beiträge
derralf`s alternatives Ego
Gerade bei Opiaten und Schmerzmitteln wäre ich vorsichtig und würde auf Nummer sicher gehen. Bevor die Pfingstfahrt noch durch einen Gefängnisaufenthalt versauert wird...
Schreib doch einfach eine Mail an den Zoll, das auswärtige Amt und die tschechische Botschaft (einfach mal googlen).
Auskünfte von Pfadfindern zu dem Thema sind nett - aber lieber wäre mir ein "ofizieller Wisch" mit dem ich die Medis aus- und einführen darf. Das Du sie brauchst kann ja Dein Arzt bescheinigen.



Das Beste am Norden
Beitrag vom 06.05.2008 - 21:06
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Frank M. ist offline Frank M.  
RE:
36 Beiträge
Frank M.`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von -chip-

Ich würde mal vorschlagen, dass du deinen Arzt da fragst, die wissen sowas in der Regel auch. Im zweifel schreibt er dir ein schreiben, dass die teile verordnet sind (auf deutsch und englisch) und dazu ne rezeptkopie und ein nettes gespräch mit dem zöllner und alles sollte gut werden


Viele Zöllner stehen da aber nicht mehr, mit den "Zollgrenzen" sind auch die Kontrollen an der Grenze weggefallen und mit "Schengenbeitritt" im wesentlichen auch die Kontrolle von Ausweis/ Pass etc.
Der Deutschte Zoll kontrolliert jetzt mehr stichprobenhaft im grenznahen Raum, natürlich mit nem Schwerpunkt auf Verbrauchssteuerpflichtige Waren.

@ Muckel: Also eigentlich solltest du in Deutschland keine Probleme haben, wenn quasi klar erkennbar ist, das es sich um Medikamente handelt, auf die du zum persönlichen Verbrauch angewiesen bist. In Tschechien wird das wahrscheinlich ähnlich geregelt sein, aber das müßte dann in einer tschechischen Verordung/ einem Gesetz geregelt sein...
Ein Blick ins BtmG, wenn dein Medikament darunter fällt, bringst vielleicht auch klarheit.

Gut Pfad
Frank
Beitrag vom 06.05.2008 - 21:16
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Rosale ist offline Rosale  
84 Beiträge
Rosale`s alternatives Ego
Man bekommt vom Arzt eine Bescheinigung. ZB wenn es sich um Antidepressiva handelt, die ja eigentlich auch nicht unter das BtmG fallen.



LG
Rosale
Beitrag vom 06.05.2008 - 21:40
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Angel ist offline Angel  
163 Beiträge
Angel`s alternatives Ego
Als ich damals vor fast 2 Jahren zurück nach Finnland geflogen mit sehr vielen verschieden Medikamenten (hatte ne große op vorher) Schmerzmittel und all so was! Hat mir mein Doc ne zettel geschrieben wo die genaue Dosis angeben is wie viele Medikamente ich brauche von denn am tag und wie viele dabei sind plus Reserve Medikamenten.

Was wichtig is immer Medikamenten im Handgepäck haben auch wenn man mit bahn/Bus/Flug unterwegs is.

Ansonsten frag beim Doc eine Auflistung von allen Medikamenten die du brauch mit der Dosis. Stempel drunter und unterschrift und das müsste reichen. So ein zettel bekomme ich jedes mal wenn ich nach Deutschland fliege einfach aus Sicherheitsgründen dazu hab ich noch die Rezepte mit und bis jetzt bin ich erst 1 mal drauf angesprochen worden wegen Rezeptfreies Schmerzmittel verwirrt dabei hatte ich andere Schmerzmittel dabei die man nur mit son spezial Rezept bekommt verwirrt



Ich schreibe so wie mir auch der Mund gewachsen is spricht ohne punkt, Komer und denn ganzen andern Satzzeichen bäh
und wer Fehler findet darf sie behalten!

Yksi maailma, (Eine Welt, Ein Versprechen)
yksi lupaus

Lieben Gruss und Gut Pfad

Sylvia

P.s Ich bin Legasthenikerin. Ich versuche mein bestes aber es klappt nicht immer.
Beitrag vom 07.05.2008 - 01:10
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Muckel ist offline Muckel  
RE:
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von derralf

Gerade bei Opiaten und Schmerzmitteln wäre ich vorsichtig und würde auf Nummer sicher gehen. Bevor die Pfingstfahrt noch durch einen Gefängnisaufenthalt versauert wird...



Genau das will ich auch nicht. Ist zwar "erst" im Sommer, aber denn noch...

Zitat
Original geschrieben von derralf
Schreib doch einfach eine Mail an den Zoll, das auswärtige Amt und die tschechische Botschaft (einfach mal googlen).
Auskünfte von Pfadfindern zu dem Thema sind nett - aber lieber wäre mir ein "ofizieller Wisch" mit dem ich die Medis aus- und einführen darf. Das Du sie brauchst kann ja Dein Arzt bescheinigen.



Dem Auswertigem Amt und dem Zoll habe ich gemailt, nachdem man auf dessen Seiten nichts brauchbares gefunden hat. Hatte gehoft, dass evtl. jemand von euch erfahrung(en) hat.

Zitat
Original geschrieben von Frank M.

(...)

@ Muckel: Also eigentlich solltest du in Deutschland keine Probleme haben, wenn quasi klar erkennbar ist, das es sich um Medikamente handelt, auf die du zum persönlichen Verbrauch angewiesen bist. In Tschechien wird das wahrscheinlich ähnlich geregelt sein, aber das müßte dann in einer tschechischen Verordung/ einem Gesetz geregelt sein...
Ein Blick ins BtmG, wenn dein Medikament darunter fällt, bringst vielleicht auch klarheit.

(...)



Die Medikamente fallen noch nicht unter das BtmG. Wäre es so, dann würde ein Artikel des Schengener Abkommens greifen und ich müsste mir das ''nur'' von einigen Behörden bescheinigen lassen. Dieses Formular ist aber nur für BTM gedacht...

Das Problem besteht halt darin, dass das eine Medikament in einigen Ländern komplett verboten ist. Doch über/zu Tschechien finde ich da nichts, leider.

Gruß und vielen Dank
Muckel



Gut Pfad!
Muckel

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Muckel am 07.05.2008 - 06:32.
Beitrag vom 07.05.2008 - 06:31
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Rosale ist offline Rosale  
84 Beiträge
Rosale`s alternatives Ego
Muckel, frage wirklich deinen Arzt.Der muß darüber Bescheid wissen und wird dir auch eine Bescheinigung ausschreiben.



LG
Rosale
Beitrag vom 07.05.2008 - 13:30
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Muckel ist offline Muckel  
RE:
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Rosale

Muckel, frage wirklich deinen Arzt.Der muß darüber Bescheid wissen und wird dir auch eine Bescheinigung ausschreiben.



Bin grad von meiner Schmerztherapeutin wieder gekommen und die Werte Dame wusste das leider nicht.



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 07.05.2008 - 17:59
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Muckel ist offline Muckel  
offizielle Antwort erhalten
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Zitat
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Mitnahme von Arzneimitteln ist jedoch
innerhalb des Schengen-Raumes Folgendes zu beachten: Die Mitnahme einer
besonderen Bescheinigung ist für Medikamente erforderlich, die
Betäubungsmittel enthalten. Nach meiner Recherche trifft das bei den von
Ihnen aufgeführten Medikamenten lediglich auf "Tilidin 50mg/4" zu. Für
dieses Medikament müssten Sie sich von Ihrem verschreibenden Arzt die
"Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer
ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
-" ausstellen und durch die oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigen
lassen. Dabei darf der Arzt für den Reisebedarf Betäubungsmittel für bis
zu 30 Tage verschreiben. Das Formular der Bescheinigung finden Sie beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de >
Formulare > Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei
Auslandsreisen. Hier finden Sie nicht nur die Bescheinigung, sondern
auch ein Merkblatt mit Hinweisen u.a. mit den je Bundesland jeweils
zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden.

Für alle anderen Medikamente ist die Mitnahme einer Bescheinigung
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Bundesministerium des Inneren (BMI)
empfiehlt jedoch auch bei Reisen im Schengen-Raum bei ärztlich
verordneten Medikamenten die Mitnahme des Rezeptes (Kopie). Des Weiteren
wird empfohlen, nur die für den persönlichen Gebrauch erforderliche
Menge mitzuführen. Das Merkblatt des BMI können Sie einsehen unter
www.zoll.de > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der
menschlichen Gesundheit > Arzneimittel > Private Einfuhren. Auf der
Seite "Private Einfuhren" finden Sie das Merkblatt unter dem Link
"Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens".



Sprich ich werde mir das Bescheinigen lassen. Werde euch dann auch berichten, ob und wenn was die Beglaubigung bei dem "obersten Landesgesundheitsbehörde" gekostet hat (oder auch nicht.

Gruß und vielen Dank
Muckel



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 07.05.2008 - 18:32
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derralf ist offline derralf  
795 Beiträge
derralf`s alternatives Ego
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Damit bist Du auf der sicheren Seite.



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Beitrag vom 07.05.2008 - 20:30
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