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Autor |
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Moderator 1559 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pato
Hier wird ziemlich viel Rauch um nichts gemacht. |
Na gut - man kann schon konstatieren, dass die verschiedenen Änderungen der Waldgesetze in den letzten Jahren das Zelten und Reiten im Walde nicht unbedingt einfacher gemacht haben. Nicht jede Jahreszeit eignet sich zum biwakieren. Mehr ist aber in vielen Fällen nicht mehr drin. Auch wenn ich Dir recht geben muss, dass die Regelungen, um die es hier geht, die Aufregung nicht wert sind, wird es doch im ganz allgemeinen immer komplizierter.
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www.myspace.com/bruncken
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Beitrag vom 20.07.2012 - 09:41 |
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Wo Rauch ist, ist auch Feuer... |
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545 Beiträge
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Wo Rauch ist auch Feuer: Leider sind die geplanten Gesetzesänderungen nicht ganz so nebensächlich. Zum Betretungsrecht des Waldes verweist das Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG) ausdrücklich auf die Waldgesetze von Bund und Ländern und zählt die dortigen Bestimmungen summarisch auf. Das BnatschG befasst sich selbst nur mit naturschutzfachlichen Aspekten. Im Waldgesetz kommen auch ökonomische und soziale Aspekte zur Sprache, es ist deshalb breiter aufgestellt. Konkret:
Zelten: Da ändert sich nichts. Was jetzt im neuen Gesetzesentwurf steht, war vorher in Verordnungen geregelt: Zelten im Wald ist in Hessen auch künftig (nur) mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Eine an sich vernünftige Regelung. Übernachten mit Schlafsack zählt übrigens nicht zum Zelten.
Radfahren: Hier soll das Recht eingeschränkt werden. Im jetzigen hessischen Forstgesetz ist nur von „Wegen“ die Rede, die benutzt werden müssen. Also quer durch Wald geht – aus vernünftigen Gründen – nicht. Künftig werden die Wege näher definiert als Fahrwege, die ganzjährig von normalen PKW befahrbar sind, sprich: Forststraßen. Radfahren (und Reiten, Rollstühle) auf allen anderen Wegen soll generell erst einmal verboten werden – weshalb der ADFC schon heftig protestiert (Das Bundeswaldgesetz spricht nur von „Wegen“).
In einem freiheitlichen Staat ist es meines Erachtens nicht sinnvoll, örtliche Probleme mit Mountainbikern durch landesweite Verbote regeln zu wollen. Ich bin für regionale Beschränkungen bestimmter stark belasteter Wege, was im neuen Gesetz ohnehin möglich ist.
Freies Betretungsrecht: Das Bundeswaldgesetz gibt das freie Betretungsrecht vor, räumt aber den Landesgesetzen weitergehende Einschränkungen ein („Die Länder regeln die Einzelheiten“). Der neue hessische Entwurf gewährt nur noch einer einzelnen Person das generelle Betretungsrecht und stellt das Recht für mehrere Personen unter den allgemeinen Vorbehalt, dass „nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.“
Das ist neu: Eine solche Einschränkung gibt es weder im jetzigen hessischen Forstgesetz noch im Bundeswaldgesetz. Die erwartbare Einschränkung muss noch nicht mal eine beträchtliche sein. Dieser Passus § 15 (4) schafft nicht nur erhebliche Unsicherheit bei Waldbesuchern, sondern öffnet willkürlichen Einschränkungen für Gruppen Tür und Tor. Schon das „Erwarten“ reicht aus, um Gruppen das allgemeine Betretungsrecht zu verwehren. Die „Beeinträchtigungen“ werden nicht definiert. Das jetzige Forstgesetz kam ohne diesen Paragrafen gut zurecht. Er wird für den Schutz des Waldes nicht benötigt.
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Beitrag vom 20.07.2012 - 17:22 |
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470 Beiträge
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Aber das ist doch alles nichts neues. Die Hessen wollen jetzt einiges im Gesetz explizit erwähnen , was bereits zuvor vom Gesetzt gedeckt war. Was befürchtet Ihr eigentlich? Dass Ihr nicht mehr in den Wald kommt?
Dass der Waldbesitzer und auch die Jagdpächter ein berechtigtes Interesse daran haben, dass sie ihre teuren Rechte wahrnehmen können und nicht irgendwelche Gruppen die Bäume beschädigen, um an ihre T5 Caches zu kommen oder das Wild vertreiben, ist doch logisch, jedoch nichts neues. Aber glaubt Ihr ernsthaft, man wird Euch aus dem Wald werfen, weil Ihr als Pfadis dort längs wandert? Humbug.
BTW: Seit wann Interessiert sich eine Gruppe für Waldgesetze? Wir zelten doch eh alle schwarz
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Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von Pato am 20.07.2012 - 18:35.
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Beitrag vom 20.07.2012 - 18:21 |
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Was für mich ja noch von Interesse wäre, ist die Frage, ob Kothen etc. als Zelte gelten oder doch immernoch nur als Unterstand?!
Als Zelte galten doch nur Unterkünfte mit festem Boden, oder?
Irgendwann hatte ich mal gehört, dass Kothen (kein fester Boden) bloß als Unterstand gelten und deshalb theoretisch, wenn dem Waldbesitzer nicht, wie der Name schon sagt, sowieso der Wald gehören würde, erlaubt wären?!
Ansonsten finde ich vor allem die Vorstellung schlimm!
Warum sollte ich noch mit meinen Jungs in den Wald fahren, wenn ich Strafen von bis zu 100.000€ angedroht bekomme? Wer deckt mir diese hypothetisch anfallenden Kosten dann?
Mein Bund sicher nicht, also bliebe es an mir hängen. Das ist doch unnötiges Risiko.
Grüße
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zeitlos in einer welt voller zeitnot
Ich trage "Heliand-Pfadfinderschafts"-Grün! |
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Beitrag vom 21.07.2012 - 15:53 |
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Zitat Original geschrieben von Obolos
Was für mich ja noch von Interesse wäre, ist die Frage, ob Kothen etc. als Zelte gelten oder doch immernoch nur als Unterstand?!
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Wer erzählt denn so was? Das hat vermutlich eher etwas mit örtlich begrenzter Tolerierung zu tun, z. B. dort wo Angler oder Jäger nachts einen Unterstand o.ä. benötigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine allgemeingültige Kategorisierung für Zelte mit Boden und >Nichtzelte< ohne Boden gibt. Wäre mal interessant zu wissen, in welchem Zusammenhang du das aufgeschnappt hast.
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"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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Beitrag vom 21.07.2012 - 17:14 |
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470 Beiträge
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Solange niemand den Wald niederbrennt muss niemand eine Strafe von 100.000 EUR befürchten. Das ist schlicht Q U A T S C H.
Wie gesagt, Ihr macht Euch hier vollkommen unnötig ins Hemd.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Pato am 22.07.2012 - 00:36.
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Beitrag vom 22.07.2012 - 00:32 |
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Moderator 1559 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pato
Solange niemand den Wald niederbrennt muss niemand eine Strafe von 100.000 EUR befürchten. Das ist schlicht Q U A T S C H.
Wie gesagt, Ihr macht Euch hier vollkommen unnötig ins Hemd. |
Na gut - dadurch, dass die Gesetze immer weiter verschärft werden, werden auch die Ordnungshüter vom Förster über den Jagdpächter bis zum Waldeigentümer immer sensibler. Und wenn es auch nicht gleich 10.000 Euro Bußgeld sein müssen, reichen bei einer Gruppe von 10 Leuten auch 80 Euronen pro Nase, um entweder ein ordentliches Loch in die Stammeskasse zu reissen oder einen riesigen Argumentationsaufwand mit den Eltern beim nächsten mal zu haben...oder Du nimmst nur noch Sipplinge unter 14 Jahren mit in den Wald und führst eine "Fahrtenaltersgrenze" ein, damit nur der Sippenleiter haftet.
Ist natürlich Quatsch das Letzte. Aber bei Bekannten von mir standen schon Polizisten mit gezogener Waffe früh morgens in der Jurte, weil der Waldbesitzer den Larry gemacht hat. Das waren so fünfzehn, sechzehn Leute und das Bußgeld war (einschließlich Kosten) so um die 80 Euro. Ok. - die standen alle schon im Berufsleben und bei einer Jugendgruppe drücken alle vermutlich weiterhin eher ein oder zwei Augen zu. Aber es wird derzeit ganz sicher nicht besser, was das Übernachten draußen betrifft.
Edit:
Was die Problematik mit den Kohten angeht, verhält es sich natürlich umgekehrt zur Entwicklung der Waldgesetze. Diese machen das Zelten im Wald immer schwieriger. Je raffinierter allerdings die Zelttechnik wird, desto improvisierter wirkt natürlich die Kohte. Denn übernachten darf man ja draußen erst einmal grundsätzlich. Auch im Wald. Und sich provisorisch gegen Wetterunbill schützen. Inzwischen wirken diese schwarzen Planen auf den Unkundigen vermutlich wirklich wie ein absoluter Notbehelf *g*
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www.myspace.com/bruncken
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Malte am 22.07.2012 - 12:16.
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Beitrag vom 22.07.2012 - 12:02 |
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spirou hat eigentlich alles notwendige hierzu geschrieben. es ist mir unbegreiflich, wie man bei der deutlich sichtbaren tendenz nur beschwichtigende worte finden kann. das sind nur die anfänge. und nur noch einzelpersonen ein betretungsrecht zuzugestehen und gruppen der absoluten willkür auszusetzen ist schon heftig.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von work am 22.07.2012 - 17:46.
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Beitrag vom 22.07.2012 - 17:46 |
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Wikipedia Fundsache zu dem Thema |
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27 Beiträge
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http://de.wikipedia.org/wiki/Camping
Deutschland
In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Campingplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/ Wohnanhänger nur für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ gestattet. Es darf bei der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung entfernt werden. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff „Wildes Campen“ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall. In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.
So und nun kommt ihr. Also ich lese da kein Recht darauf raus das man eine Nacht immer sein Zelt irgendwo aufbauen darf.
Sondern nur so lange eben an einem Ort bleiben darf, bis die "Fahrtüchtigkeit" wieder hergestllt ist. Klar Förster und Polizisten sind
auch nur Menschen und die wissen eben auch nicht alles oder im Fall Polizei, die defineren es eben anders als wie ihr. Ja und wie
will man eben Wissen ob man nicht mitten in einem Naturschutz oder Wasserschutzgebiet sein Zelt aufgebaut hat.
Also mir wäre die Sache echt zu Heiß, Nachts von nem Blauen geweckt zu werden, mit der Auforderung sofort die Örtlichkeit
zu verlassen und eben das Zelt auf jeden Fall ab zu bauen.
Denke mal das die da auch keine andere Wahl haben, wenn hinter denen auch noch einer vom Ordnungsamt dann steht.
1000 mal ist alles glatt gegangen doch dann hat es Knall gemacht und den Knall erklärt dann mal irgend welchen Erziehungsberechtigten,
dessen Minderjährigen ihr dabei habt.
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Beitrag vom 23.07.2012 - 20:06 |
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RE: Wikipedia Fundsache zu dem Thema |
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Zitat Original geschrieben von frog.herold
1000 mal ist alles glatt gegangen doch dann hat es Knall gemacht und den Knall erklärt dann mal irgend welchen Erziehungsberechtigten,
dessen Minderjährigen ihr dabei habt. |
Ich weiß ja nicht wie die Eltern bei euch drauf sind, bei uns würden wohl die meisten schmunzeln...bei uns wissen die Eltern was wir mit ihren Kindern machen und dass da ein minimales "Restrisiko" dabei ist....seit 30 Jahre schwarz im Zelt übernachtet, ein paar mal schon ertappt und einmal mussten wir abbauen, weil wir mitten in einem Drückerjagdgebiet geschlafen haben....mehr als ein paar mahnende Worte und der Gewissheit, dass wir ein paar Sauen das Leben gerettet haben, ist nicht passiert
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 23.07.2012 - 20:21 |
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So etwas kan sich aber auch noch anders entwickeln |
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27 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von HathiCPD
Zitat Original geschrieben von frog.herold
1000 mal ist alles glatt gegangen doch dann hat es Knall gemacht und den Knall erklärt dann mal irgend welchen Erziehungsberechtigten,
dessen Minderjährigen ihr dabei habt. |
Ich weiß ja nicht wie die Eltern bei euch drauf sind, bei uns würden wohl die meisten schmunzeln...bei uns wissen die Eltern was wir mit ihren Kindern machen und dass da ein minimales "Restrisiko" dabei ist....seit 30 Jahre schwarz im Zelt übernachtet, ein paar mal schon ertappt und einmal mussten wir abbauen, weil wir mitten in einem Drückerjagdgebiet geschlafen haben....mehr als ein paar mahnende Worte und der Gewissheit, dass wir ein paar Sauen das Leben gerettet haben, ist nicht passiert |
Na ja so lange das ich weiter verfolgt wurde von seiten der Ordnungsmacht / Staat, können Eltern das auch Locker sehen.
Na ja außer die Eltern aber, die Geschieden sind und nach neuem Gesetz eben ein gemeisames Erziehungsrecht ausüben
und wo aber einer dem anderen diesen Teil über Gerichte abjagen will, da könnte eine solche Sache dann schon Mun sein, um vor Gericht dann
das alleinige Sorgerecht zu gesprochen zu bekommen. Die heutigen Zeiten ind da dann doch ein wenig anders und eher in anderer
Form dann gefährlicher, als wie früher und eben wo die Kids noch aus Intakten Familien kommen.
Habe das leider in einer solchen Form einmal erleben müssen, das eben ein Vater von unseren Aktionen mit bekommen
hat und obwohl es keine Anzeige gab, es aber ja Illegal war, dies als Wichtige Aufsichtspflichtverletzung der Mutter, dem Jugendamt gemeldet hat,
welches da nicht so Tolerant dann war wie die beiden Polizisten. Die nahmen es auch noch Locker das kein Volljärhiger dabei war.
Aber waren auch darüber wieder froh das wir immer noch eine Einsatzbereitschaft von Eltern mit starbereiten Autos in der Rückhand hatten.
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Beitrag vom 23.07.2012 - 20:38 |
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RE: RE: So etwas kan sich aber auch noch anders entwickeln |
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27 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Pitt
Zitat Original geschrieben von frog.herold
Na ja außer die Eltern aber, die Geschieden sind und nach neuem Gesetz eben ein gemeisames Erziehungsrecht ausüben
und wo aber einer dem anderen diesen Teil über Gerichte abjagen will, da könnte eine solche Sache dann schon Mun sein, um vor Gericht dann
das alleinige Sorgerecht zu gesprochen zu bekommen. Die heutigen Zeiten ind da dann doch ein wenig anders und eher in anderer
Form dann gefährlicher, als wie früher und eben wo die Kids noch aus Intakten Familien kommen.
Habe das leider in einer solchen Form einmal erleben müssen, das eben ein Vater von unseren Aktionen mit bekommen
hat und obwohl es keine Anzeige gab, es aber ja Illegal war, dies als Wichtige Aufsichtspflichtverletzung der Mutter, dem Jugendamt gemeldet hat,
welches da nicht so Tolerant dann war wie die beiden Polizisten. Die nahmen es auch noch Locker das kein Volljärhiger dabei war.
Aber waren auch darüber wieder froh das wir immer noch eine Einsatzbereitschaft von Eltern mit starbereiten Autos in der Rückhand hatten. |
Mal ganz im Ernst - wenn ich das will, dann kann ich jede Menge Fälle und Eventualitäten konstruieren, das es genug Gründe geben wird unsere Gruppen dicht zu machen, oder zumindest alle entscheidenden Elemente unserer Jugendarbeit schon im Vorfeld zu kastrieren.
Grüsse
Pitt |
Nur wer lesen kann kommt weiter. Nicht uns wurde da ein Problem draus gemacht, sondern einem unserer Mitglieder, wo das Jugendamt und
ein Gericht eben wegen dieses Vorfalls, der Mutter eine Rüge erteilt hat und auch angedroht hat dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
Also solche Fälle können sich auch auf ganz anderen Bühnen zu Dramen dann entwickeln. Der Kampf um das alleinige Sorgerecht, ist heute
so etwas wie ein neuer Kriegs und Erwachsenen Spielplatz.
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Beitrag vom 23.07.2012 - 21:12 |
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545 Beiträge
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Das Zelten im Wald ist in den meisten Bundesländern ohne Genehmigung des Besitzers verboten, das gilt schon ziemlich lange. Und hat bündische Gruppen nicht wirklich daran gehindert, auf Fahrt zu gehen. In der Praxis kommt es viel mehr auf das konkrete Verhalten im Wald an: Wenn die Gruppe laut herum grölt und "Freudenfeuer" abbrennt, ist klar, was passiert. Wenn sie sich pfadfinderisch verhält - der Pfadfinder ist ja Freund aller Tiere und Pflanzen - werden die meisten Förster ein rechtliches Auge zudrücken und die Übernachtung tolerieren.
Dadurch, dass der Entwurf des neuen hessischen Waldgesetzes einen neuen „Geist“ in die Sache bringt und mit Generalverdacht gegen Gruppen das freie Betretungsrecht von der Beurteilung der Waldbesitzer bzw. Behörden abhängig macht, könnte sich dieses tolerante Verhalten von Beamten aber ändern. Auch gegenüber bündischen Gruppen. Schwierigkeiten könnten zunehmen. Und das ist das Hauptproblem der rechtlichen Änderungen: Es könnte zu einer verschärften Praxis im Umgang mit allen Erholungssuchenden im Wald führen.
Warum könnte? Nun, es tut sich in der hessischen Politik zurzeit Einiges, die Diskussion um die Wald-Betretungsparagrafen ist auf Trab gekommen. Gestern hat z.B. der größte Umweltverband Stellung bezogen – für das freie Betretungsrecht: NABU-Stellungnahme Waldgesetz
Zusatz: Heute geb es einen großen Bericht in der Hessenschau über die geplanten Änderungen im Waldgesetz: Waldgesetz
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von spirou am 29.07.2012 - 21:04.
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Beitrag vom 26.07.2012 - 22:59 |
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Gestern war Gestern, doch Morgen ist eben Morgen und nicht das Gleiche! |
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27 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von spirou
Wenn sie sich pfadfinderisch verhält - der Pfadfinder ist ja Freund aller Tiere und Pflanzen - werden die meisten Förster ein rechtliches Auge zudrücken und die Übernachtung tolerieren.
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Also das mag so dann ohne Folgen sein, wenn es ein Privat Förster ist. Doch im Fall eines
Staatlich Angestelten Försters, wird es da wohl anders aussehen. Soweit es eben keiner
mit bekommt das er nicht seiner Pflicht nach kommt, den vor dem Gesetze sind alle ja gleich
und da eben egal ob Pfadfinder oder sonst eine Gruppe, wird es keine folgen haben.
Doch sollte es Zeugen geben oder sogar welche die eben den Förster und auch die
Polizei per Anzeige darauf aufmerksam machen, dann wird das wohl eher anders ablaufen.
Sowie ja die Sache mit Umweltschutz am kochen ist. Wird es da wohl und dies auch dank
Digitaler Medien (Video und Foto Apperate), in Zukunft wohl zu mehr Anzeigen kommen.
Ach ja und fragt doch mal mit so einer Straßen Umfrage, wie die Menschen da heute so
über Pfadfinder denken und ob sie die überhaupt noch wahr nehmen oder Welches Bild
sie über die Pfadfinder haben. Ja und ob eben die Pfadfinder dann auch noch über eben
das Sonderrecht verfügen sollen, außerhalb von Offizielen Zelt oder Camping Plätzen ihre
Zelte aufbauen dürfen und ein Lagerfeuer entzünden dürfen?
Denke mal das im Bürokratischen Deutschland, da einige eher dann nicht so denken wie
ihr
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Beitrag vom 13.09.2012 - 22:16 |
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RE: Gestern war Gestern, doch Morgen ist eben Morgen und nicht das Gleiche! |
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Moderator 1538 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von frog.herold
Also das mag so dann ohne Folgen sein, wenn es ein Privat Förster ist. Doch im Fall eines
Staatlich Angestelten Försters, wird es da wohl anders aussehen. |
Erfahrtungsgemaess ist es eher andersrum. Bestizer von Privatforsten sind eher darauf erpicht ihren Besitz zu "schuetzen".
Ich selbst kenne im Umkreis von 60 km die meisten Foerster oder Paechter und die wenigsten (eigentlich nur einer) wuerden Pfadfinder, die ihre Kohte im Wald aufbauen verscheuchen oder gar anzeigen (Vorausgesetzt die Gruppe verhaelt sich der Umgebung entsprechend).
Klar sollte einem aber sein, dass der Foerster nicht nur Hausrecht besitzt sondern auch Hoheitsrecht hat / Hoheitspflicht ausuebt. D. h. wir sind ihm gegeueber auch Ausweispflichtig und er koennte uns u. U. sogar vorlaeufig festnehmen. Dementsprechend sollte man ihm gegenueber auch "korrekt" auftreten.
Allgemeine Aussagen kann man in diesem Faden aber schwer treffen, da die Waldgesetze eben Laendersache sind (mit zusaetzlichen komunalen Regelungen). So hat man dann in Bayern z.B. ein generelles Betretungsrecht, waehrend es in NRW vielleicht wieder ganz anders aussieht.
PS: Mit Kameras wurde uns noch nie im Wald aufgelauert und meine Jungs sind wirklich viel in unseren Waeldern unterwegs.
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A Scout smiles and whistles under all circumstances. |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Hawkeye am 14.09.2012 - 12:56.
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Beitrag vom 14.09.2012 - 10:43 |
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Es ist / sind gerade 0 registrierte(r) Benutzer und 590 Gäste online. Neuester Benutzer: ike
Mit 16883 Besuchern waren am 08.05.2024 - 06:54 die meisten Besucher gleichzeitig online.
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Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag:
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