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597 Beiträge
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Ich erinnere mich an den Anfang im Lilienwald, wo es noch gar nichts gab, bauten wir einen Donnerbalken über den Bach - war praktisch die erste Wasserspülung im LW.
jeder fängt mal klein an.......
HgP Holzwurm - Petterweil
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Beitrag vom 15.02.2010 - 15:23 |
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102 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Teppich
Zitat Original geschrieben von Hannah / Seeadler
.....auf fahrt gehts ins gebüsch, schaufel oder stock is nich. |
So soooo...., von Euch stammen also all' diese "Tretminen",hübsch garniert mit Papiertaschentüchern....., lasst Euch nicht erwischen |
Klar ^-^
...
wir sehn schon,a uch der privatsphäre halber, dass wir in unbesuchtes gelände schleichen
Edit: Unsere Stammesleutchen wären viel zu stolz, als dass sie zugeben würden, angst zu haben =)
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Nach dem Spielen landen Bauer und König wieder in der selben Schachtel.
Es gibt Zeiten, die man nie vergessen wird... |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Hannah / Seeadler am 15.02.2010 - 16:07.
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Beitrag vom 15.02.2010 - 16:04 |
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also zurück zum Thema. Kommt drauf an wie stark die Angst ist. Man könnte ihnen zum Beispiel sagen, dass sie gefälligst zu zweit gehen sollen. Einer kann dann die Taschenlampe halten. Oder man hängt halt eine hin, für alle zum Benutzen. Oder sie gehen einfach tagsüber. Wenn sie es eklig finden kann man auch ein Sagrotan Spray an die Toilette stellen um den Balken zu desinfizieren, kostet fast nix und sie fühlen sich danach besser.
Wir haben immer nur Pfingsten einen Donnerbalken. Das geht dann ganz gut für so ein Wochenende. Tief buddeln kann man hier im Sauerland eh nicht, denn wir sind steinreich und man kommt manchmal selbst mit Spitzhacke kaum weiter.
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Beitrag vom 15.02.2010 - 19:15 |
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und immer daran denken ! KALK auf dem häufchen werfen,
gruss rosi
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Beitrag vom 15.02.2010 - 19:20 |
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Du könnst auch kompostieren.
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Beitrag vom 16.02.2010 - 01:23 |
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Moderator 3536 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Norbert
Du könnst auch kompostieren. |
In diesem Sinne: Eine Humustoilette für blühende Gärten
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 16.02.2010 - 01:40 |
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also, ich forciere ja grad den kauf dieses modelles . kann nach dem lager von demjenigen der keine kohtenplane oder einen hordentopf schleppen muss mit zum entsorgen und reinigen nach hause genommen werden. spart zeit und geld
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Beitrag vom 16.02.2010 - 19:17 |
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RE: RE: Nich eh verboten? |
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1003 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von jergen
Zitat Original geschrieben von Andir
Mir war so, als wäre das "wilde" Buddeln von Plumpsklos/Donnerbalken in Deutschland mittlerweile verboten. Dann wäre deine Frage entweder historisch oder hinfällig...
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In Deutschland sind Plumpsklos aus Gründen des Waserschutzes mindestens als sehr bedenklich einzuschätzen; eine Erlaubnis nach § 34 WHG wäre notwendig, dürfte aber generell eher nicht erteilt werden.
Dixi mieten ist mit Sicherheit billiger als die fälligen Strafen zu zahlen. |
angeregt durch den anderen, gerade aktuellen faden, wo es mittlerweile auch um donnerbalken geht, habe ich hier - andirs link folgend - auch nochmal nachgeschaut.
ohne den betrieb eines donnerbalkens bei übergroßen/langen lagern befürworten zu wollen, würde mich schon interessieren, wie du (@jergen) eine genehmigung für einen donnerbalken nach §34 WHG beantragen würdest , ist doch ein donnerbalken keine stauanlage, wenn er bei dem ein oder der anderen auch "darmstau" erzeugen kann. ;-)
Zitat § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
(1) Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Stauanlagen dürfen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen und Betriebsweisen die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen.
(2) Entsprechen vorhandene Stauanlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so hat die zuständige Behörde die Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu treffen, die erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen.
(3) Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes führt bei Stauanlagen an Bundeswasserstraßen, die von ihr errichtet oder betrieben werden, die nach den Absätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch. |
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-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt -- |
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Beitrag vom 26.10.2010 - 14:52 |
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Zitat Original geschrieben von frank Diener
"jeder fängt mal klein an......."
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Wie groß oder klein das Ergebnis ist liegt im Auge des Betrachters...stinken tuts in jedem Falle
Jetzt aber mal ehrlich...ist das echt ein Problem mit dem Klogehen bei euch im Stamm? - Wobei, wenn ich mir das so recht überlege...auf so manchen Klo bekomme ich auch das Gruseln...
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Beitrag vom 26.10.2010 - 15:23 |
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RE: RE: RE: Nich eh verboten? |
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Zitat Original geschrieben von Nachtwache
Zitat Original geschrieben von jergen
In Deutschland sind Plumpsklos aus Gründen des Waserschutzes mindestens als sehr bedenklich einzuschätzen; eine Erlaubnis nach § 34 WHG wäre notwendig, dürfte aber generell eher nicht erteilt werden.
Dixi mieten ist mit Sicherheit billiger als die fälligen Strafen zu zahlen. |
angeregt durch den anderen, gerade aktuellen faden, wo es mittlerweile auch um donnerbalken geht, habe ich hier - andirs link folgend - auch nochmal nachgeschaut.
ohne den betrieb eines donnerbalkens bei übergroßen/langen lagern befürworten zu wollen, würde mich schon interessieren, wie du (@jergen) eine genehmigung für einen donnerbalken nach §34 WHG beantragen würdest , ist doch ein donnerbalken keine stauanlage, wenn er bei dem ein oder der anderen auch "darmstau" erzeugen kann. ;-)
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Keine Ahnung, warum da der 34er steht; ich kann das nicht mehr nachvollziehen. Einschlägig sind wohl eher § 5, §§ 46-48 und § 57 in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht.
Zur inhaltlichen Vertiefung: Mila Schrader: Plumpsklo, Abort, Stilles Örtchen
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Beitrag vom 26.10.2010 - 15:58 |
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Zitat Original geschrieben von Ceasar
Kinder haben Angst aufs Plumsklo zu gehen - was tun?
Habt Ihr selbst Erfahrungen damit gemacht, was habt Ihr dann gemacht ?
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Naja, auf einem längerem Lager muss man ja zwangsläufig irgendwann auchmal auf Klo, außer der Körper verselbstständigt sich vorher.....
Wenns wirklich brennt, kann man das Kind ja immer noch mit einem Klappspaten in den Wald schicken.
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Im Grunde genommen ist das Leben bloß eine günstige Gelegenheit, sich die Welt anzusehen.
(Hans Reimann 1889-1969) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von j_ulian am 26.10.2010 - 16:45.
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Beitrag vom 26.10.2010 - 16:43 |
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Moderator 3536 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von j_ulian
Wenns wirklich brennt, kann man das Kind ja immer noch mit einem Klappspaten in den Wald schicken. |
Aber bitte nur unter der Prämisse, dass das "Werk" auch wirklich vergraben wird und man vorher guckt, wo man nachher sein Bedürfnis verrichtet!
Ich habe als Geocacher schon mal eine Final-Dose finden dürfen, wo ein Mensch blind drauf gekackt hatte. Nicht wirklich schön so etwas...
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 26.10.2010 - 17:00 |
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Ha ha Andir hat Kaka gesagt ;-) also wir beantragen so nen Donnerbalken nicht. Wir sagen immer das wir beim Bauern aufs Klo gehen. Das glaubt auch keine Behörde, aber sie tun so.......und fragen dann immer ob die Nutzung des Waldes mit dem Besitzer besprochen wurde........so was ist nämlich auch noch möglich im Beamtendeutschland
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Beitrag vom 26.10.2010 - 17:23 |
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Ich hatte 2001 ein Stammeslager (20Leute, 1 Woche), auf der Wiese eines Sipplings zu organisieren.
Mit Förster(kenne ich alle hier in der Gegend), Feuerwehr und den üblichen Verdächtigen war alles abgesprochen und auch soweit genehmigt. Soweit? Ja! Bis ein missgünstiger Nachbar meinte er müsse doch mal bei der Gemeinde nachfragen. Da kamen dann "freundliche" Anrufe von der Dame vom Amt wie ist es mit der Entsorgung der menschlichen Ausscheidungen und noch ein paar anderer Kleinigkeiten.Ich habe mit ihr einen sehr kurzfristingen Termin vereinbart. Also alle Genehmigungen und Belehrung nach dem IfSG (kann ich nur empfehlen diesen Schein zu haben!), ich hatte ja alles schriftlich, unter den Arm und ins Auto zu der netten Dame vom Amt.
Ergebnis eine halbe Stunde später waren ihre Bedenken ausgeräumt.
Die gute Frau konnte sich einfach nichts unter Pfadfindern vorstellen. Nachdem sie meine ganzen Papierkram gesichtet, nachgefragt und kopiert hatte wurde alles genehmigt! Selbst der Donnerbalken! (obwohl ja zu dieser Zeit schon 10Jahre nicht mehr Genehmigungsfähig)
Sie stellte sich das menschliche Bedürfniss wie bei einem Spaziergang vor, bei dem man, wenn man von der Muse geküsst wird in den Büschen verschwindet und überall weiße Fähnchen verteilt.
Bei größeren und längeren Lagern kommt mittlerweile nur noch ein DIXI zum Einsatz.
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seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
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Beitrag vom 26.10.2010 - 20:07 |
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302 Beiträge
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bölkes Vorschlag finde ich sehr interessant: Vom Artikel her u.auch vom Preis würde ich sagen-empfehlenswert! Das ideale Stammesklo für das kleinere Lager...
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ck....und im übrigen bin ich der Meinung,daß D ein Welt-Jamboree ausrichten sollte! |
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Beitrag vom 27.10.2010 - 00:38 |
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