Logo Pfadfinder-Treffpunkt
Freitag, 26. April 2024
  • CHAT (Live)

  • Keine User im Chat online.

    Anzahl Räume: 4

    Zum Chat

  • ONLINE-STATUS

  • Besucher
    Heute:
    4.995
    Gestern:
    11.456
    Gesamt:
    23.113.611
  • Benutzer & Gäste
    4687 Benutzer registriert, davon online:
    -felix-
    und 673 Gäste
 
Start Einloggen Einloggen Die Mitglieder Das Foren-Team Suchfunktion
75658 Beiträge & 5156 Themen in 29 Foren
Keine neuen Beiträge, seit Ihrem letzten Besuch am 26.04.2024 - 07:39.
  Login speichern
Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Ausrüstung und Fahrtentechnik » Prüfung von Gasanlagen und elektrischen Betriebsmitteln

vorheriges Thema   nächstes Thema  
16 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
Löffel ist offline Löffel  
Prüfung von Gasanlagen und elektrischen Betriebsmitteln
3403 Beiträge
Auch wenn die Bünde und Verbände keine Arbeitsstätten oder Betriebe im Sinne der Betr.SiV oder dem Arbeitsschutzgesetz sind, gelten häufig die anerkannten Regeln der Technik wenn es darum geht, dass Betriebsmittel geprüft oder begutachtet werden müssen. Wir hatten vor einiger Zeit hier ähnliche Fragen zu Feuerlöschern und Rauchmeldern.

Mich interessiert, ob, wie und nach welchen Vorschriften bei euch

- mobile Gasanlagen (z. B.Kocher, Lampen, Heizgeräte etc.)
- elektrische Betriebsmittel (z.B. Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Präsentationstechnik, Heizgeräte etc.)

geprüft werden.

Mich interessiert dazu auch die Meinung von Fachleuten, Sachkundigen aus den Bereichen, in wie weit sie Prüfungen im Bereich der Gruppenräume und Fahrtenausrüstung für notwendig halten.





"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 04.09.2015 - 12:48
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Löffel suchen Löffel`s Profil ansehen Löffel eine private Nachricht senden Löffel zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
MartinW. ist offline MartinW.  
96 Beiträge
Moin,
auf dem Wandervogelhof Reinstorf gibt es die Auflage elektrische Geräte alle zwei Jahre zu prüfen durch anerkannten Fachbetrieb. Und zwar alle elektrischen Geräte. Vom Wasserkocher über die Stehlampe bis zur Oberfräse und Tischkreissäge in der Werkstatt.
Unsern Gasherd bauen wir gerade zurück, da Reperatur zu aufwendig. Da waren die Vorgaben aber auch nicht besser.

Horridoh

Martin

Beitrag vom 04.09.2015 - 16:19
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von MartinW. suchen MartinW.`s Profil ansehen MartinW. eine private Nachricht senden MartinW. zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Die Grundidee entstammt ja dem gewerblichen Bereich, und dort der berufsgenossenschaftlichen Versicherung der Arbeitnehmer:

Der Arbeitgeber ist nach dem Gesetz verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Dafür zahlt er pauschale Versicherungsprämien als Prozentanteil der Lohnsumme, die er seinen Mitarbeitern zahlt. Das ist neben der Kranken-, der Renten- und der Arbeitslosenvericherung die vierte Säule unseres Sozialsystems. Allerdings mit dem Unterscheid, dass die Prämien hier alleine vom Arbeitgebenr gezahlt werden.

Die Versicherungen hierfür heißen Berufsgenossenschaften. Und in deren Versicherungsbedingungen steht, dass die Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass keine Arbeitsunfälle geschehen. Dazu erlassen die Berufsgenossenschaften Vorschriften, welche Eigenschaften Arbeitsmittel besitzen müssen, damit man davon ausgehen kann, dass durch sie keine Gefährdung entsteht.

Elektrische Betriebsmittel müssen danach i. d. R. alle zwei Jahre auf Isolationsfestigkeit, Fehler- und Ableitströme usw. geprüft werden. Die Fristen können unter gewissen Voraussetzungen auch verändert werden oder sind von vornherein anders festgelegt (z. B. bei Baustromverteilern: arbeitstägliche Testauslösung des FI-Schalters.). Der Unternehmer muss die Prüfungen nach Plan durchführen (lassen) und dokumentieren. Wenn er das in Schadensfall nicht nachweisen kann, lehnt die Berufsgenossenschaft die Haftung ab. Und dann zahlt der Unternehmer selber für den Schaden!

Soweit das Grundprinzip. Und da gibt es eine ziemliche Menge an Regeln, nicht nur für Elektrogeräte. Das geht bis hin zur Gestaltung der Trittstufen an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Bagger, Gabelstapler usw.). Wenn ihr irgendwo an einem Gerät einen runden, TÜV-Plaketten-ähnlichen Aufkleber findet, auf dem irgendwas von BGV steht, dann dokumentiert der genau solche Prüfung.

All das gilt so zunächst nur für den Bereich, der berufsgenossenschaftlich versichert ist. Für den Wandervogelhof gälte das automatisch, wenn dort auch nur irgendwer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, und sei es mit einem Minijob. Für Vereine und im Privatbereich greift das alles nicht. Es sei denn, man hat z. B. eine Gruppenversicherung seiner Pfadis gegen Unfall abgeschlossen und im Versicherungsvertrag steht, dass die berufsgenossenschaftlichen Arbeitsischerheitsregeln Anwendung finden.

Und weil wir in Deutschland sind, muss ja alles ganz genau sein, auch wenn es da gar keine Vorschriften gibt. Daher breiten sich solche Regelungen häufig in vorauseilendem Gehorsam auch dort aus, wo sie gar nicht gefordert sind. ("Dann sind wir auf der sicheren Seite.") Irgendwann wird Oma ihr Bügeleisen jahrlich überprüfen lassen, weil sonst ihre Krankenversicherung nicht zahlen will, wenn es ihr auf den Fuß gefallen ist. Und Kohtenkreuze dürfen wir dann unter keinen Umständen mehr aus dem Hasel am Waldrand schneiden, weil wir dann kein Zertifikat über die Bruchfestigkeit vorweisen können...

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 05.09.2015 - 14:54
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von M. Hammer-Kruse suchen M. Hammer-Kruse`s Profil ansehen M. Hammer-Kruse eine private Nachricht senden M. Hammer-Kruse zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Löffel ist offline Löffel  
RE:
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von M. Hammer-Kruse
All das gilt so zunächst nur für den Bereich, der berufsgenossenschaftlich versichert ist. Für den Wandervogelhof gälte das automatisch, wenn dort auch nur irgendwer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, und sei es mit einem Minijob. Für Vereine und im Privatbereich greift das alles nicht. Es sei denn, man hat z. B. eine Gruppenversicherung seiner Pfadis gegen Unfall abgeschlossen und im Versicherungsvertrag steht, dass die berufsgenossenschaftlichen Arbeitsischerheitsregeln Anwendung finden.



Sehe ich genauso, allerdings sind wir gelegentlich mit der Situation konfrontiert, dass wir quasi als "Reiseveranstalter" im semiprofessionellen Bereich angesehen werden, oder dort wo "Einnahmen" fließen, irgendeine Art von Gewerbe vermutet werden kann.

Nun kann man sicher nicht für alles was auf Fahrt und Lager, oder im Heim/Nest passieren kann, eine Gefährdungsbeurteilung nach ASR verlangen, aber wie sieht es aus, wenn durch vernachlässigtes Material ein Schaden entsteht? Im konkreten Fall habe ich einen alten Hockerkocher sauber gemacht und alle Schlauchschellen angezogen. Dabei habe ich festgestellt, dass der Schlauch total porös ist und dass der Druckminderer eine Delle hat.

Zitat
Und weil wir in Deutschland sind, muss ja alles ganz genau sein, auch wenn es da gar keine Vorschriften gibt. Daher breiten sich solche Regelungen häufig in vorauseilendem Gehorsam auch dort aus, wo sie gar nicht gefordert sind. ("Dann sind wir auf der sicheren Seite.")



Macht mans, oder macht mans nicht, das ist die entscheidende Frage..



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 05.09.2015 - 19:50
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Löffel suchen Löffel`s Profil ansehen Löffel eine private Nachricht senden Löffel zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Löffel ist offline Löffel  
RE:
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von MartinW.

Moin,
auf dem Wandervogelhof Reinstorf gibt es die Auflage elektrische Geräte alle zwei Jahre zu prüfen durch anerkannten Fachbetrieb. Und zwar alle elektrischen Geräte. Vom Wasserkocher über die Stehlampe bis zur Oberfräse und Tischkreissäge in der Werkstatt.
Unsern Gasherd bauen wir gerade zurück, da Reperatur zu aufwendig. Da waren die Vorgaben aber auch nicht besser.

Horridoh

Martin



Wer hat die Vorgaben zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und zum Gasherd gemacht?




"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 05.09.2015 - 19:50
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Löffel suchen Löffel`s Profil ansehen Löffel eine private Nachricht senden Löffel zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Zitat
aber wie sieht es aus, wenn durch vernachlässigtes Material ein Schaden entsteht?


Da fragt dann irgendwer nach dem Verursacher, weil es ja jemanden geben muss, der für den Schaden verantwortlich ist. (Wenn ein Engländer hinfällt, steht er wieder auf. Wenn ein Franzose hinfällt, entschuldigt er sich. Wenn ein Deutscher hinfällt, bleibt er liegen und schaut sich um, wer ihn Schadenersatz zahlen muss." - Kurt Tucholsky)

Und da hat man dann ganz schnell den am Wickel, der den Schaden hätte verhindern können, wenn er denn dies oder jenes getan hätte. Denn schuldhaft handeln kann man auch durch Unterlassen. Die Frage ist dann: Wer hätte tun sollen und was?

Wer? Aha, der Materialwart. Und was? Das Gerät warten. Fachgerecht bitte, im Rahmen seiner Gefährdungshaftung. Und wie? Na klar: Nach den Regeln des TÜV, der Berufsgenossenschaft, des DIN oder von wem auch immer. Die gelten hier aber nicht. Ist alles Privatbereich, nicht gewerblich usw.

Aha, also nicht alles Erdenkliche getan, um die Gefährdung ausschließen. Klarer Fall: Schaden verursacht durch vorsätzliche Nichtanwendung von Regeln, die gar nicht zu beachten waren. Danke, Herr Richter.

So bekommen wir den vorauseilenden Gehorsam durch die Hintertür aufgedrückt. Deshalb werfen wir die Alu-Hordentöpfe weg und kaufen neue Edelstahltöpfe. Deshalb spannen wir mit Trassierband eine 5 m-Sicherheitszone um das Lagerfeuer ab. Deshalb verbieten wir den Kindern, ein Beil anzufassen, und nehmen einen ausgebildeten Forstarbeiter zum Holzhacken aufs Lager mit. Deswegen fahren wir am besten gar nicht mehr aufs Lager, sondern zeigen den Pfadis im Gemeindehaus ein Video, wie es dort wäre.

Gut Pfad
mike


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von M. Hammer-Kruse am 05.09.2015 - 23:56.
Beitrag vom 05.09.2015 - 23:40
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von M. Hammer-Kruse suchen M. Hammer-Kruse`s Profil ansehen M. Hammer-Kruse eine private Nachricht senden M. Hammer-Kruse zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Doktor Bär ist offline Doktor Bär  
RE: RE:
223 Beiträge
Doktor Bär`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel
Wer hat die Vorgaben zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und zum Gasherd gemacht?



Solche Vorgaben kommen auch gelegentlich von der Gebäudeversicherung oder vom Ordnungsamt, letzteres, wenn der Betreiber Träger der Kinder- und Jugendarbeit ist oder anderweitig öffentlich gefördert wird.

Reiseveranstalter ist man nur, wenn man mit den Teilnehmern einen auf diese eine Reise beschränkten Vertrag darüber schliesst (kann auch mündlich oder konkludent passieren). Solange man nur mit den eigenen Leuten auf Fahrt geht, ziehen da Gewerbereglungen nicht und semiprofessionell gibts nicht, entweder Gewerbe oder nicht Gewerbe.



Czuwaj!
Beitrag vom 06.09.2015 - 01:47
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Doktor Bär suchen Doktor Bär`s Profil ansehen Doktor Bär eine E-Mail senden Doktor Bär eine private Nachricht senden Doktor Bär zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
MartinW. ist offline MartinW.  
96 Beiträge
@Löffel: Nennt sich vorbeugender Brandschutz. Der Wandervogelhof ist Vereinsheim mit Begegnungsstätte.

Horridoh

Martin



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von MartinW. am 06.09.2015 - 15:02.
Beitrag vom 06.09.2015 - 15:02
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von MartinW. suchen MartinW.`s Profil ansehen MartinW. eine private Nachricht senden MartinW. zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Wir haben bereits ein Pfadfinderhaus in Metzingen und bauen aktuell noch ein zweites kleineres Haus. Wir hatten von 3 Wochen den Versicherungsvertreter da, der das alte Haus bereits versichert hat und das neue nun versichern wird. Eine regelmäßige Abnahme der Geräte oder der Anlage durch einen Fachbetrieb wurde nicht gefordert, auch sonst ist mir diese Forderung nur aus dem gewerblichen Bereich bekannt. Was jedoch gefordert ist, und das meinte der Elektriker, wir werden in dem neuen Haus zwei leistungsstarke Durchlauferhitzer haben, diese müssen vom Energieversorger genehmigt werden. Ansonsten lassen wir die Elektrik von einer Fachfirma machen und abnehmen. Selber Kabel ziehen und anschließen ist nicht, obwohl wir uns das auch zutrauen würden. Gas haben wir nicht.




Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 08.09.2015 - 06:23
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von HathiCP suchen HathiCP`s Profil ansehen HathiCP eine private Nachricht senden HathiCP zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Letztes Jahr ist bei einer Veranstaltung in einem Pfadfinderhaus regelmäßig der FI rausgeflogen. Schuld war die Kaffeemaschine. Seit ich das zusammengeschmolzene Innenleben der Maschine mit Metallgehäuse gesehen habe, bin ich ein großer Fan von regelmäßigen Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel. Selbst wenn es nicht durch BG oder Versicherung vorgeschrieben ist, halte ich einen Verzicht darauf für äußerst fahrlässig.

Elektrische Betriebsmittel besitzt mein Stamm allerdings nicht. Bei den Gaskochern (inkl. Zubehör) prüfen wir vor und nach den Lagern optisch. Schläuche mit Schraubklemmen sind vor einiger Zeit ausgemustert worden - auch das muss man berücksichtigen: In den Gruppen haben solche Geräte häufig sehr lange Nutzungszeiten, so dass man öfters auf Geräte stößt, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Und ein Bereich, der noch gar nicht angesprochen wurde, ist die Lagerung von Gasflaschen. Davon haben wir uns gerade verabschiedet - zu gefährlich und idR auch unsinnig. Eine nur noch teilweise gefüllte Flasche hilft uns beim nächsten Lager nicht sonderlich.
Beitrag vom 08.09.2015 - 09:56
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von jergen suchen jergen`s Profil ansehen jergen eine E-Mail senden jergen eine private Nachricht senden jergen zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
roterwolf ist offline roterwolf  
RE: RE:
700 Beiträge
roterwolf`s alternatives Ego
Zitat
[i]Original geschrieben von Löffel

Wer hat die Vorgaben zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und zum Gasherd gemacht?



Hier der "Klugscheiß-Kommentar" eines Elektro-Dipl.-Ing.:
Also für elektrische Geräte, Betriebsmittel, etc. ist dies meist der VDE ("googeln"!)!
Hier spricht man auch meist von Normen, deshalb auch oft DIN (ebenfalls "googeln"!) oder von Vorschriften für Elektro-Geräte mit dem Sicherheitszeichen CE (auch "googeln"!)!



bipi und ali lehrten uns:
"Der Pfadfinder ist Bruder aller Pfadfinder
und Freund aller Menschen"
Beitrag vom 08.09.2015 - 17:53
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von roterwolf suchen roterwolf`s Profil ansehen roterwolf eine private Nachricht senden roterwolf zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Hier geht es nicht darum, welchen Vorschriften Elektrogeräte genügen müssen.

(Mit dem CE-Zeichen dokumentiert der Hersteller, dass das Gerät bei der Inverkehrbringung allen gültigen Vorschriften entspricht. Elektrogeräte ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Inverkehrbringung heißt: Herstellung innerhalb der EG oder Import in diese. Umkehrschluss: Man kann nur Geräte kaufen, die vorschriftsgemäß sind. Die Vorschriften sind bei uns in Deutschland meist VDE-Normen, die vom DIN übernommen wurden und daher eine DIN-VDE-Bezeichnung besitzen.)

Hier geht es darum, ob in unserem Bereich die Regeln für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der Sicherheit () anzuwenden sind, die für den gewerblichen Bereich vorgeschrieben sind, oder ob dies empfehlenswert ist.

Gut Pfad
mike

Beitrag vom 09.09.2015 - 09:52
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von M. Hammer-Kruse suchen M. Hammer-Kruse`s Profil ansehen M. Hammer-Kruse eine private Nachricht senden M. Hammer-Kruse zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Doktor Bär ist offline Doktor Bär  
RE:
223 Beiträge
Doktor Bär`s alternatives Ego
Strenggenommen gilt das nur für die Erstinverkehrbringung der Geräte. Geräte, die vor Inkrafttreten der entsprechenden Reglung hergestellt oder importiert wurden, brauch das CE-Kennzeichen nicht. Das dürfte übrigens auf nicht wenige Geräte, die bei Pfadfindern noch in Gebrauch sind zutreffen, wenn man sich die Nutzungszeiten ansieht.

Im Übrigen habe ich regelmssig Bauchschmerzen damit, wenn ich sehe, wie mit Geräten (trotz regelmässiger Prüfung) umgegangen wird. Und genau da liegt meiner Ansicht nach auch die Gefahr.



Czuwaj!
Beitrag vom 09.09.2015 - 22:49
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Doktor Bär suchen Doktor Bär`s Profil ansehen Doktor Bär eine E-Mail senden Doktor Bär eine private Nachricht senden Doktor Bär zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Löffel ist offline Löffel  
RE: RE: RE:
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von roterwolf
Hier der "Klugscheiß-Kommentar" eines Elektro-Dipl.-Ing.:

Danke Rull.



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 10.09.2015 - 13:10
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Löffel suchen Löffel`s Profil ansehen Löffel eine private Nachricht senden Löffel zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Löffel ist offline Löffel  
RE:
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von M. Hammer-Kruse
Hier geht es darum, ob in unserem Bereich die Regeln für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der Sicherheit () anzuwenden sind, die für den gewerblichen Bereich vorgeschrieben sind, oder ob dies empfehlenswert ist.

Ja so ist es. Im Bereich der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die wiederkehrende Prüfung ist nach TRBS1111 und DGUV Richtlinie 3 bzw. VDE 07.. durch eine/n Sachkundigen/befähigte Person geregelt. (selbst ergooglet).

Für die Prüfung von gasbetriebenen Betriebsmitteln habe ich noch nichts gefunden.





"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 10.09.2015 - 13:24
Diesen Beitrag melden   nach weiteren Posts von Löffel suchen Löffel`s Profil ansehen Löffel eine private Nachricht senden Löffel zu Ihren Freunden hinzufügen zum Anfang der Seite
Baumstruktur - Signaturen verstecken
Seiten (2): (1) 2 weiter > vorheriges Thema   nächstes Thema

Gehe zu:  
Es ist / sind gerade 1 registrierte(r) Benutzer und 673 Gäste online. Neuester Benutzer: Katharina
Mit 5460 Besuchern waren am 01.02.2023 - 02:39 die meisten Besucher gleichzeitig online.
Registrierte Benutzer online: -felix-
Alles gute zum Geburtstag    Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag:
büffel (56), Dom (33), Ernie (20), fabs (40), KlausiPB (51), tui-2001 (56), Uwe (58)
Aktive Themen der letzten 24 Stunden | Foren-Topuser
 
Seite in 0.08255 Sekunden generiert


Diese Website wurde mit PHPKIT WCMS erstellt
PHPKIT ist eine eingetragene Marke der mxbyte GbR © 2002-2012