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Das war übrigens auch Thema bei der Bundesversammlung der DPSG. Datenschutzrechtliche Bedenken führten zur Ablehnung. Offensichtlich ist es generell nicht zulässig, eine unbefristete Zustimmung zur Bildverwendung einzuholen, egal ob mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit. Zweck und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden - so schreibt es jedenfalls der DPSG-Bundesvorsitzende Dominik Naab auf Facebook.
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| Beitrag vom 07.12.2015 - 09:40 |
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