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mit dem "vererben" wenn der Stamm eingeht, ist das nicht ganz so einfach. Stammesleitung als Mitglied im Verein ist machbar, aber kompliziert. Sinnvoller ist es, dem Förderverein eine Finanzordnung zu geben, die klar regelt, was bezahlt werden muss, was kann, was nicht soll und was nicht darf. Damit und mit einer Art Ältestenrat (es ist möglich laut Satzung bestimmten Mitgliedern allein aufgrund der Dauer ihrer Mitgliedschaft besondere rechte zu geben) sollte es nicht mehr so einfach möglich sein, den Geldhahn zuzudrehen.
Ausserdem kann auch ein Förderverein zwischen aktiven und Fördermitgliedern unterscheiden. Das Vereinsrecht gibt da einiges her.
eine denkbar stabile struktur wäre folgende:
zu einem Stamm gibt es einen Förderverein, der zugleich Eigentümer des Heims ist. dieser hat Fördermitglieder und aktive Mitglieder, letztere sind ausschliesslich Altpfadfinder. Über die Finanzverteilung entscheidet der Vorstand anhand einer Finanzordnung, die genau regelt, was wovon bezahlt wird und, dass z.B. der Verein nicht in Fahrtvorhaben etc. reinreden kann. Dann gilt noch, dass keine Änderung der Satzung und Finanzordnung möglich ist, wenn nicht die sieben aktiven Mitglieder, die am längsten Mitglied sind, dem alle zustimmen.
Der Stamm hat dann eine Stammeskasse, aus der die Kosten der Stammesleitung und Ausgaben des Stammes (bis zu einer bestimmten Summe) gedeckt werden und die vom Verein immer zu Jahresbeginn aufgefüllt wird.
Zudem hat jede Sippe ihre Sippenkasse, die bei Bedarf auch mit Hutgeld von letzten Singen oder so aufgebessert werden kann.
Wird z.B. eine neue Jurte gebraucht, wird die wahrscheinlich das Budget des Stammes übersteigen. Der Stamm meldet den bedarf also dem Verein, der nachsieht und in der Finanzordnung findet, dass pro soundsoviele Pfadis eine Jurte benötigt wird und zu bezahlen ist. Also macht er das Geld locker. Tut er es nicht, gibts auf der nächsten versammlung Ärger.
Will hingegen eine Sippe Bier für einen gemütlichen Abend kaufen, stellt der Vorstand fest, dass alkoholische Getränke nicht bezahlt werden dürfen und sagt glashart nö.
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| Czuwaj! |
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| Beitrag vom 28.06.2015 - 01:53 |
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