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Zitat Original geschrieben von moggeCPD
Bei uns im Bund wurde ein "Zwiterstatus" zwischen Mitglied und ausgeschlossen eingeführt: Die ruhende Mitgliedschaft.
Ein Bundesthing oder die Bundesführerschaft kann beschließen, dass die Mitgliedschaft eines Mitgliedes vorerst ruht. Dies soll in zweierlei Richtungen vorstoßen:
- (vermeintliche) Opfer werden so geschützt, da der (vermeintliche) Täter (zur Zeit) kein Mitglied ist, keine Aufgaben übernehmen kann, zu keinen Aktionen erscheinen darf
- der (vermeintliche) Täter wird so auch erstmal aus der Schussbahn genommen, bis alles geklärt ist. Sollte an den Anschuldigungen nichts dran sein, wird er durch diese "eingefrorene" Mitgliedschaft geschützt.
Ich meine, dass diese ruhende Mitgliedschaft erstmal ein Jahr gilt und auf Antrag verlängert werden kann. |
Das finde ich sehr sinnvoll. Und dann braucht es eben ein gutes Konzept für beide Fälle: Eines dafür, den Beschuldigten wieder zu rehabilitieren, wenn sich die Vorwürfe nicht bewahrheiten oder eben eines für dem Umgang damit, sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten.
Wichtig finde ich auch noch den Unterschied zwischen dem Ausdruck 'Beschuldigter' und 'Schuldiger'. Wenn die Mitgliedschaft ruht, ist eine Person eben erst einmal jemand, der BEschuldigt wird. Das heißt eben nicht, dass er unbedingt schuldig sein muss und so sollte man ihn eben dann als BEschuldigten behandeln und nicht vorschnell als Schuldigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Mitgliedschaft möglichst reibungslos wieder aufgenommen werden kann.
Allerdings ist alleine die Tatsache BEschuldigt worden zu sein u.U. schon schlimm genug. Davor kann man aber niemanden schützen. Man kann eben nur dafür sorgen, dass nicht Vorschnell ein BEschuldigter als Täter behandelt wird, bevor man Genaueres zum Fall weiß.
Zitat Original geschrieben von bert_DPB
Aus meiner Sicht geht es um die grundsätzliche Sichtweise. schlumpf stellte schon den Leitgedanken dar: "Im Zweifel für die Kinder und Jugendlichen." Damit erübrigt sich jede Frage nach Schuld und auch die Suche danach. Es ist ein neuer und schwieriger Gedanke, der aber (im Kontext der Jugendbewegung und Pfadfinder) wichtig ist: Es muss möglich sein, Brüder und Schwestern aus den Bünden auszuschließen, auch ohne dass deren Schuld bewiesen ist, wenn nicht alle Zweifel ausgeräumt werden können.
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Das ist so eine schmale Gratwanderung. Da muss man eben auch aufpassen, dass man sich nicht verrennt und andererseits gilt bei uns auch immer noch die Unschuldsvermutung.
Problematisch wird es eben da, wo nichts eindeutig aufgeklärt werden kann und das ist häufig der Fall. Unser Rechtssystem ist einfach nicht dafür ausgelegt, diese Fälle angemessen zu bearbeiten.
Es kann vorkommen, dass ein Täter nicht verurteilt wird, weil es beispielsweise verjährt ist. Dann kann das fehlende Urteil alleine eben nicht das Kriterium zur Wiederaufnahme des Täters in den Bund sein. Da muss es dann auch noch andere geben.
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von upsi am 09.10.2014 - 12:28.
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| Beitrag vom 09.10.2014 - 12:12 |
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