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Ich denke es geht hier um den Anspruch der Alleinvertretung. Da die meisten Mitglieder*innen der DPSG wahrscheinlich keine Bünde, schaften und verbände außerhalb der Ringverbände kennen, kann ich diesen Anspruch auch nachvollziehen.
Und wie überall sind Anspruch und Wirklichkeit zwei Paar Schuhe. Aber es gibt sicher Menschen mit mehr juristischem Sachverstand, die mitteilen können, ob hier eine Verbrauchertäuschung stattfindet ;-)
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| Beitrag vom 27.05.2024 - 08:31 |
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