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Zitat Original geschrieben von Löffel
Zelte mit einer Grundfläche unter 75m² gelten in der Musterbauordnung nicht als "fliegende Bauten" und sollten daher genehmigungsfrei sein. Mag sein, dass einzelne Bundesländer davon abweichen, ich kann es mir aber nicht vorstellen. Alles was darüber hinaus gebaut wird und in Richtung fester Unterstand, Carport o.ä. geht, ist genehmigungspflichtig. In NRW gilt es für Carports seit geraumer Zeit eine Erleichterung, die Bedingungen sollte man bei seiner Baubehörde erfragen. Manche behördlichen Onlineportale geben darüber Auskunft. |
Das Problem ist die gewünschte dauerhafte Aufstellung; die Regelung mit den "fliegenden Bauten" betrifft nur die zweitweise Aufstellung. Wenn man klärt, was die örtliche Bauaufsicht unter "dauerhaft" versteht, und die Jurte in diesem Rhythmus versetzt, braucht man keine Gestattung oder Genehmigung. Sobald aber die zeitliche Grenze überschritten wird, braucht auch eine bauliche Anlage unter 75 m² so etwas, wenn sie nicht im Katalog der befreiten baulichen Anlagen auftaucht.
Meist sind das drei bis sechs Monate, aber das ist nach Bundesland (und Kommune) unterschiedlich.
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| Beitrag vom 02.02.2024 - 09:52 |
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