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Mein Kommentar auf "Scouting" dazu:
WERNER SANDLER
Es mag sein das der Gruppenleiter die Lage unterschätzt hat, Unerfahrenheit oder Fehleinschätzung, dann so ein Fass aufzumachen aber wegen Überforderung Drogendealer nicht verurteilen. Das sagt viel über das Unvermögen mancher Gesetzeshüter aus.
Wer Pfadfindern das biwakieren in einem Naturschutzgebiet verbietet sollte sich überlegen wer in kommenden Generationen die Natur weiter liebt und beschützt.
rammes
BEANTWORTEN
AUG02
HANS-PETER HARTGE
Was ist denn das für ein geistiger Dünnschiss? Erstens mal ist es völlig unangebracht, hier sowas loszulassen wie „Die armen Pfadis werden verurteilt, Drogendealer aber nicht.“ Erstens mal verurteilt eine Ermittlungsbehörde nicht, sondern das tun Gerichte. Zweitens sind Pfadfinder wie alle Menschen gehalten, sich an bestehende Gesetze zu halten. Dafür gibt es die Gesetze zum Schutz der Natur usw. Und das Fass aufzumachen, wenn durch fahrlässiges Verhalten des Leiters Leben und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet werden, ist nicht mehr als rechtens. Und ob Pfadfinder immer die einzigen sind, die die Natur lieben und schützen, wage ich doch zu bezweifeln. Dazu habe ich in mehr als 40 Jahren aktiver Pfadfinderei schon zuviele seltsame Dinge erlebt.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Gruppe ist nur konsequent.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Astyanax am 02.08.2022 - 14:08.
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