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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Ausrüstung und Fahrtentechnik » Prüfung von Gasanlagen und elektrischen Betriebsmitteln

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16 Beiträge in diesem Thema (offen)
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M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Die Grundidee entstammt ja dem gewerblichen Bereich, und dort der berufsgenossenschaftlichen Versicherung der Arbeitnehmer:

Der Arbeitgeber ist nach dem Gesetz verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Dafür zahlt er pauschale Versicherungsprämien als Prozentanteil der Lohnsumme, die er seinen Mitarbeitern zahlt. Das ist neben der Kranken-, der Renten- und der Arbeitslosenvericherung die vierte Säule unseres Sozialsystems. Allerdings mit dem Unterscheid, dass die Prämien hier alleine vom Arbeitgebenr gezahlt werden.

Die Versicherungen hierfür heißen Berufsgenossenschaften. Und in deren Versicherungsbedingungen steht, dass die Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass keine Arbeitsunfälle geschehen. Dazu erlassen die Berufsgenossenschaften Vorschriften, welche Eigenschaften Arbeitsmittel besitzen müssen, damit man davon ausgehen kann, dass durch sie keine Gefährdung entsteht.

Elektrische Betriebsmittel müssen danach i. d. R. alle zwei Jahre auf Isolationsfestigkeit, Fehler- und Ableitströme usw. geprüft werden. Die Fristen können unter gewissen Voraussetzungen auch verändert werden oder sind von vornherein anders festgelegt (z. B. bei Baustromverteilern: arbeitstägliche Testauslösung des FI-Schalters.). Der Unternehmer muss die Prüfungen nach Plan durchführen (lassen) und dokumentieren. Wenn er das in Schadensfall nicht nachweisen kann, lehnt die Berufsgenossenschaft die Haftung ab. Und dann zahlt der Unternehmer selber für den Schaden!

Soweit das Grundprinzip. Und da gibt es eine ziemliche Menge an Regeln, nicht nur für Elektrogeräte. Das geht bis hin zur Gestaltung der Trittstufen an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Bagger, Gabelstapler usw.). Wenn ihr irgendwo an einem Gerät einen runden, TÜV-Plaketten-ähnlichen Aufkleber findet, auf dem irgendwas von BGV steht, dann dokumentiert der genau solche Prüfung.

All das gilt so zunächst nur für den Bereich, der berufsgenossenschaftlich versichert ist. Für den Wandervogelhof gälte das automatisch, wenn dort auch nur irgendwer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, und sei es mit einem Minijob. Für Vereine und im Privatbereich greift das alles nicht. Es sei denn, man hat z. B. eine Gruppenversicherung seiner Pfadis gegen Unfall abgeschlossen und im Versicherungsvertrag steht, dass die berufsgenossenschaftlichen Arbeitsischerheitsregeln Anwendung finden.

Und weil wir in Deutschland sind, muss ja alles ganz genau sein, auch wenn es da gar keine Vorschriften gibt. Daher breiten sich solche Regelungen häufig in vorauseilendem Gehorsam auch dort aus, wo sie gar nicht gefordert sind. ("Dann sind wir auf der sicheren Seite.") Irgendwann wird Oma ihr Bügeleisen jahrlich überprüfen lassen, weil sonst ihre Krankenversicherung nicht zahlen will, wenn es ihr auf den Fuß gefallen ist. Und Kohtenkreuze dürfen wir dann unter keinen Umständen mehr aus dem Hasel am Waldrand schneiden, weil wir dann kein Zertifikat über die Bruchfestigkeit vorweisen können...

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 05.09.2015 - 14:54
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Löffel 05.09.2015 - 19:50
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