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Zitat Original geschrieben von swobby
es gibt aber auch keine feste Vorgaben wir man wann irgendwelche Aufnäher/Abzeichen/Halstücher etc pp vergeben kann/darf.
Was wiederrum bedeutet, das es auch nicht unbedingt verboten ist Prüfungen einzuführen...
Swobby |
Kann man Teile der DPSG-Kluft einem DPSG-Mitglied vorenthalten? Hm, interessante Frage. Ich versuche mich in Auseinanderdröselung :
- Laut Kluftordnung sind Stufenaufnäher und Halstuch Teile der Kluft.
- Laut Ordnung ist die Kluft „Zeichen der Zugehörigkeit zur DPSG“.
- Laut Satzung wird die Mitgliedschaft durch Eintritt in eine Gruppe des Stammes erworben.
„Zugehörigkeit“ wird nirgendwo weiter erklärt. Nehmen wir an „Mitgliedschaft“ bedingt „Zugehörigkeit“, dann hätte jedes Mitglied wohl das Recht, die Kluft der DPSG sofort nach Eintritt zu tragen. Und zur Kluft gehören nun mal laut Kluftordnung Halstuch und Stufenaufnäher...
Das ist natürlich nur die allertheoretischste und buchstabengetreue Argumentation Für eine Auseinandersetzung mit dem Thema in der Leiterrunde ist es vielleicht angebrachter, deine inhaltlichen oder pädagogischen Bedenken vorzubringen.
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| Beitrag vom 11.05.2010 - 19:28 |
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