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Kurt C. Hose
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VCP-Stämme sollten so etwas haben, da die VCP-Bundesordnung (und die meisten Landesordnungen) nur sehr wenige Aussagen zu Strukturen und Abläufen auf Siedlungs-/Stammesebene macht. Unsere Stammesordnung ist eine mehr oder weniger normale Vereinssatzung; hätte ich sie elektronisch vorliegen, würde ich sie verschicken.
Beispiele findest du en masse über Google.
Mindestanforderungen sind mMn:
- Stammesname und -sitz
- Stamm als Untergliederung des VCP (damit erübrigen sich Vereinszweck etc); vielleicht auch noch als Gemeindejugend der XY-Gemeinde
- Aufbau des Stammes; Bestätigung von Gruppen etc
- Regelung der Stammesführung (=Vereinsvorstand)
- Regelung der Kassenführung und -prüfung
- Regelung der Stammesversammlung (=Mitgliederversammlung)
- Regelung der Führerrunde
- eventuell Auflösungsbestimmungen (falls die Landesordnung dazu keine Aussage macht)
- eventuell Arbeitsordnungen für die Stufen (vermutlich nicht mehr notwendig, wenn die AOs für die VCP-Stufenkonzeption vorliegen)
Natürlich kann man mehr regeln. So gibt es auch Stämme, die in ihren Ordnungen Aussagen zum Vereinszweck und zum Verbandsaustritt haben; das hat dann - in deren Sicht - den Vorteil, dass der Stamm sich bei einem Austritt aus dem VCP nicht auflösen muss, sondern als Verein weiterbestehen kann.
Über Stammesführung und Kassenführung hinaus würde ich keine Ämter festlegen; sonst steht man unter dem Druck, alle Ämter zu besetzen, zudem sind verschiedene Positionen von den aktuellen Arbeitsschwerpunkten und der Stammesgröße abhängig.
Wofür man es bspw. braucht:
Als VCP-Stamm bekommt man nicht ganz so leicht ein Bankkonto wie ein DPSG-Stamm, weil unsre Bundes- und die meisten Landesordnungen einfach viel zu wenige Regelungen zur örtlichen Ebene enthalten. Wenn die Verantwortlichkeiten aber nicht klar sind, will die Bank in der Regel nicht.
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| Beitrag vom 03.01.2009 - 10:20 |
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