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Zitat Original geschrieben von svartskaegg
Ein Förderverein dient, wie Fröschel richtig meint, der materiellen Förderung eines in der Satzung festgelegten Empfängers oder Ziels - also beispielsweise der Unterstützung der pfadfinderischen Jugendarbeit des Stammes Musterhausen. Damit er Spendenbescheide ausgeben kann (darum geht es ja meisten) muß der Zweck als förderungswürdig anerkannt sein und der Verein bestimmte (steuer-)rechtliche Bedingungen erfüllen. Mittelverwendung und Vermögen müssen z.B. regelmäßig gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Näheres beim Notar, der bei der Gründung eines e.V. sowieso hinzugezogen werden muß.
Wenn das Förderungsziel zu eng umrissen wird, kann das evtl. zu Problemen bei der Anerkennung führen.
Ein (Rechts-)träger-eV ist entsprechend dem Satzungszweck "Rechtsträger" eine juristische Person, die verantwortlich für die laufenden Geschäfte des Stammes ist. Ist in einem normalen Stamm ohne eV der Stammesvorstand, der für das Handeln grade steht, beim Rechtsträger-eV vertritt der Vorstand lediglich den Verein. Insbesondere was persönliche Haftung angeht, kann ein Rechtsträger in gewissem Rahmen den Vorstand aus der persönlichen Haftung für Stammesgeschäfte befreien. Der Zweck vom Rechtsträger geht also deutlich über den Förderverein hinaus, mit der Einführung der Möglichkeit, auch als nicht rechtsfähiger Verein Spendenbescheinigungen auszustellen, ist angeblich auch die Möglichkeit der Gründung reiner Fördervereine beschränkt worden. Kann ich aber nichts genaues zu sagen.
Wenn ein Stamm einen Rechtsträger hat, gehen alle Mittel etc. auf diesen Rechtsträger über, der Stamm oder Gruppen dürfen dann z.B. keine Mittel außerhalb der Kassenführung des eV haben.
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Ganz korrekt ist es aus meiner Sicht nicht - allerdings bin auch ich kein Jurist. Der Stamm ist als nichteingetragener Verein - und bei uns ist das auch so - unabhängig von der Existenz eines Trägervereins weiterhin ganz normal handlungsfähig, d.h. führt eine eigene Kasse, entscheidet selbständig über seine Mittelverwendung etc.
Unser Trägerverein, dessen Satzung festlegt, dass seine Mitglieder vom Stammesrat des Stammes gewählt werden müssen, ist dafür da das Vermögen des Stammes zu verwalten und größere Anschaffungen für den Stamm zu finanzieren (beispielsweise den Druck unseres Stammesliederbuches und der Kauf eines Busses). Insbesondere Verträge (Pachtvertrag unseres Zeltplatzes und die zugehörige Versicherung) werden in der Regel durch den TV abgeschlossen. Außerdem besaß lange Zeit nur der Trägerverein eine Gemeinnützigkeit, so dass er Spenden entgegennahm und entsprechens die Steuererklärung macht. Ziel ist es, unsere in der Regel sehr junge Stammesführung von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Dabei soll sichergestellt werden, dass weder Elternvertreter, noch "alte Säcke" den aktiven Gruppenführern in ihre Arbeit "hineinpfuschen" können. Der Stammesführer ist deshalb qua Amt auch immer stellvertretender Vorsitzender des Trägervereins, die Stammesführungsmitglieder automatisch Mitglied. Bisher war die Zusammenarbeit aber immer sehr harmonisch... 
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| Beitrag vom 24.09.2008 - 11:58 |
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