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Zitat Original geschrieben von Hajk- und Lagerfan
Also wenn man beim Bund beschäftigt ist gibt es div. Erlasse die Gruppenleitern teilweise bezahlten sonderurlaub gewähren |
Meine eigene Erfahrung (aus Berlin) ist, dass es im öffentlichen Dienst in der Regel keine Probleme gibt, für "ehrenamtliche Jugendpflegearbeit" freigestellt zu werden. Das dürfte in anderen Bundesländern und bei Bundesbehörden genauso aussehen. Auch der Widerspruch eines Vorgesetzten ist dann meist folgenlos, weil die entscheidende Personalstelle strikt nach Gesetzeslage entscheidet und nicht wertet, ob z.B. die Urlaubsquote gerade überschritten ist. In Großunternehmen mit starken Betriebsräten, in denen nahezu behördenähnliche Zustände herrschen, ist es vermutlich vergleichbar, aber ich denke nicht, dass man in kleinen Betrieben auf Sonderurlaub pochen kann bzw. sollte, ganz gleich in welchem Bundesland. Außer vielleicht, der Chefboss ist Pfadfinder...
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| Beitrag vom 13.09.2008 - 22:02 |
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