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Zitat Original geschrieben von Doktor Bär
Eine Ausführungsgenehmigung wird benötigt, wenn:
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- eine Grundfläche von mehr als 75 m² eingenomen wird (wobei Abspannungen mitzählen)
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Also ist eine "Standardjurte" mit Ihren 6m Durchmessern zuzüglich der Abspannung rundum 1,60m mit einer dann grob berechneten Grundfläche von 9,20m x 9,20m = 84,64 qm bei jedem Aufbau genehmigungspflichtig?
Na dann sag ich mal "Gute Nacht" Zeltlager. Denn auf die gemeinsamen Singerunden am abendliche Lagerfeuer verzichten wohl die meisten Gruppen (besonders bei feuchterem Wetter) ungerne....
...oder ich hoffe, dass die Aufzählung von Doktor Bär eine "UND-" und keine "ODER-" Liste ist....
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Micha31535 am 11.02.2018 - 23:05.
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| Beitrag vom 11.02.2018 - 23:04 |
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