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Eine Ausführungsgenehmigung wird benötigt, wenn:
- die absolute Höhe der konstruktion 5m übersteigt
- die Konstruktion mehr als eine betretbare Ebene hat,
- Die Konstruktion von Publikum betreten werden kann,
- eine Grundfläche von mehr als 75 m² eingenomen wird (wobei Abspannungen mitzählen)
Diese Ausführungsgenehmigung wird auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens für maximal 5 Jahre erteilt undzwar für genau die beschriebene Konstruktion.
Dann ist bei jedem einzelnen Aufbau eine Gebrauchsabnahme nötig, bei der das Bauamt die Übereinstimmung des Aufbaus mit der Genehmigung prüft.
Strenggenommen ist die genehmigte Konstruktion schon dann nicht mehr gegeben, wenn man ein einzelnes Kothenblatt austauscht.
Als Lösungsmöglichkeit würde ich nur sehen, dass die Ringe endlich mal tas tun wofür sie da sind, nämlich die Interessen der in ihnen vertretenen Bünde gegenüber der Politik durchsetzen. In diesem Falle indem ein Zusatz zur FlBauR mit Speziellen Reglungen zu Schwarzzeltkonstruktionen hinzugefügt wird und für die Elemente eine klare technische Norm geschaffen wird. Sorrs, aber ohne bürokratie geht in Deutschland gar nichts mehr.
Des weiteren muss man sich auch den Herstellern gegenüber klar positionieren, denn die machen ja gerade mit der Möglichkeit, genehmigungspflichtige Konstruktionen mit ihren Produkten bauen zu können, Werbung.
Leider mal wieder Ein Beispiel, wo die gesamte Jugendbewegung mal an einem Strang ziehen müsste, um weiter ihre Arbeit machen zu können, was ja bei den Waldgesetzen und dem Naturschutzrecht auch schon grandios verpennt wurde.
Und glaubt bitte jemandem, der das schon durch hat, dass es keinen Spass macht, wenn das Bauamt völlig zu Recht doch mal die Bauvorschriften umsetzen wil.
P.S. An sich sind die Hersteller zu einer ausreichenden technischen Dokumentation verpflichtet. Dass sie das nicht tun, zeigt nur, wie schlampig auf dem Gebiet aktuell gearbeitet wird.
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| Czuwaj! |
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| Beitrag vom 11.02.2018 - 04:18 |
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