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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeine Pfadfinderthemen » Tetanus / Wundstarrkrampf

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5 Beiträge in diesem Thema (offen)
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maigl ist offline maigl  
127 Beiträge
maigl`s alternatives Ego
Hier geht es bei deiner Entscheidungsfindung ja nur vordergründig um ein medizinisches Problem. Medizinische Fakten spielen in diesem Fall keine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen die Impfungen, es geht um „Glaubensfragen“. Dies setzt sich im von den Eltern gewünschten Verhalten im Verletzungsfall sicherlich fort. Somit kann dir der „Arzt deines Vertrauens“ mit medizinischen Kenntnissen nicht viel weiterhelfen, du darfst ja auch bei mutmaßlich besserem Wissen nichts gegen den Willen der Eltern unternehmen.

Letztlich musst du dir die Frage stellen, wie weit du selbst in dieser "Situation" (d.h. „erhöhtes, aber nicht genau quantifizierbares Risiko für eine Tetanuserkrankung nach einer Verletzung im Vergleich zu geimpften Personen“) etwas am Verlauf ändern könntest.
Die Antwort wird am ehesten lauten, dass du auf das, was nach einer Verletzung eines Ungeimpften passieren könnte, aufgrund des elterlichen Verbotes keinen Einfluss nehmen kannst. Damit trägst du auch keine Verantwortung für das, was aufgrund der Entscheidung der Eltern geschieht oder nicht geschieht.

Pragmatisch würde ich mir überlegen, was ich üblicherweise bei Kindern im Verletzungsfall unternehme (Wundreinigung, Blutstillung, Wundschutz, bei größeren Verletzungen ärztliche Vorstellung...) und mit den Eltern des ungeimpften Kindes besprechen, ob sie bezüglich der Versorgung ihres Kindes andere Vorstellungen haben (was wahrscheinlich nicht der Fall ist). Wenn doch: Sollten diese Vorstellungen den Rahmen dessen sprengen, was du leisten darfst/kannst/willst, muss das Kind leider zu Hause bleiben.


Zum Rest deiner Frage: Ich lege großen Wert auf die Kenntnis des Impfschutzes der Wölflinge, allerdings nur in Bezug auf die Tetanusimpfung. Alles andere interessiert mich nicht, da es für mein Handeln keine Relevanz hat. Einen Ausnahme davon könnte evtl. die Masernimpfung in Zusammenhang mit einem Großlager sein (falls eine Masernerkrankung aufträte), oder spezielle Impfanforderungen bei Veranstaltungen im Ausland, ist aber beides für Wöflinge eher nicht relevant.


Beitrag vom 19.06.2017 - 12:56
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