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Spannende Thesen, die hier aufgestellt werden. Nur zum Thema Spenden(-bescheinigung): Der Sinn und Zweck (und letzlich auch die Definition) einer Spende ist eine Leistung OHNE Gegenleistung. Daher fällt ein Verleih (Gebühr gegen Zelt) schon mal raus.
Ich setze mich jetzt mal wieder beruflich an die Buchhaltung eines Vereins, mit ideelem Bereich, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb.
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| www.buendische-termine.de |
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| Beitrag vom 20.04.2015 - 07:51 |
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