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10 Beiträge in diesem Thema (offen)
Autor
Beitrag
jergen ist offline jergen  
1665 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pitt

Jetzt muß ich den alten Faden mal wieder aufwärmen...

Wir diskutieren gerade darüber in welcher Form wir den Verleih unserer
Zelte überhaupt vergüten lassen dürfen.

Sind wir als Stamm (teilselbstständige Untergliederung) überhaupt berechtigt
eine Gebühr zu verlangen ?

Muß eine solche Gebühr evtl. als Spende deklariert werden ?

Kennt sich da jemand mit den gesetzlichen Vorgaben aus ?

Grüsse
Pitt



Vorweg: Was Chewbacca geschrieben hat, ist Unsinn. "Teilselbstständigen Untergliederungen" haben natürlich eine eigene Rechtpersönlichkeit, sonst stünde da "un-" statt "teil-".

Grundlegend sind zunächst zwei Punkte zu klären:
- Wer ist lt. Satzung(en) Eigentümer des Zeltmaterials?
- Welche Rechte werden in eure(r/n) Satzung(en) den "teilselbstständigen Untergliederungen" zugeordnet?

Falls das Zeltmaterial mit öffentlichen (oder kirchlichen etc.) Fördermitteln beschafft wurde, sind ggf. auch mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen zu berücksichtigen. [Bei uns gibt es da eine Fünf-Jahres-Frist, in der wir das Material anderen Gruppen kostenfrei zur Verfügung stellen müssen.]

Für die konkrete Abwicklung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die u.a. von den Antworten auf die obigen Fragen abhängen. Sowohl Spenden als auch Leihgebühren sind mMn möglich, mit Leihgebühren begibt man sich aber wahrscheinlich auf das Glatteis eines gewerblichen Bereiches innerhalb eines ideellen Vereins, für den dann eine getrennte Kasse anzulegen ist und der umsatzsteuerpflichtig werden kann; im Extremfall kann das dazu führen, dass ein Verein komplett aus der Gemeinnützigkeit fällt - dafür müsstet ihr euren Zeltverleih aber sehr groß aufziehen, riskanter sind da Stände auf örtlichen Festen oder Konzerte.

Wie ihr Spenden ohne eigenen eV abwickeln könnt, verrät euch eure Landesgeschäftsstelle.
Beitrag vom 17.04.2015 - 08:57
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