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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Ehrenamt von der Steuer absetzen

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17 Beiträge in diesem Thema (offen)
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Almi ist offline Almi  
434 Beiträge
Almi`s alternatives Ego
Das Steuerrecht ist ja denkbar einfach gestrickt: Persönliche Ausgaben kann man nur dann absetzen, wenn damit indirekt Einnahmen für Vater Staat verbunden sind. D.h. der Fiskus berücksichtigt nur Tätigkeiten, die ausgeübt werden, um Gewinn zu erzielen.

Steuerliche "Vergünstigung" wird im Bereich Ehrenamt nach meiner Kenntnis nur hinsichtlich der nebenberuflichen Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale gewährt, was bedeutet, dass man aus diesen Tätigkeiten entstehende Einnahmen bis zu einem gewissen Freibetrag nicht versteuern muss. In diesem Fall, wenn man also aus dem "Ehrenamt" Einnahmen erziehlt, kann man daraus resultierenden Fahrtkosten usw. vermutlich auch als Werbungskosten absetzen, wobei auf Dauer natürlich ein Plus erzielt werden muss (ansonsten liegt Liebhaberei vor, was in diesem Fall fast schon albern ist, da es sich doch um ein Ehrenamt handelt).

Ähnlich verhält es sich, wenn es einem gelingt, das Hobby Pfadfinder zum Beruf zu machen. Festangestellte oder -seltener vorhanden- freiberuflich-selbständige Pfadfinder erzielen ebenfalls ein Einkommen aus dieser Tätigkeit und können damit verbundene Kosten steuerlich absetzen, sofern sie nicht vom Arbeit- oder Auftraggeber erstattet werden. Entsprechend honorierte Kräfte sind in großen Organisationen anzutreffen, sie arbeiten dort zumeist in der Jugendbildung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder in der direkten Geschäftsführung.
Ich bin kein Steuerberater, deshalb alle Angaben ohne Gewähr.

Wer als Pfadfinder also Pfadfinder-Unkosten von der Steuer absetzen möchte, muss neben- oder hauptberuflich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die mit der Pfadfinderbetätigung in unmittelbarem Zusammenhang steht und von dieser nicht zu trennen ist.
Beitrag vom 03.07.2013 - 12:10
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HEINO 10.07.2013 - 09:32

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