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Jeder, der mit einer Jugendgruppe und ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen auf die Burg fährt, muss sich bewusst sein, dass dort gegenwärtig eine Person unter Verdacht in verantwortlicher Position tätig ist, gegen die ermittelt wird.
Wie er das als jemand, der mit seiner Gemeinde eine Vereinbarung zur Gewaltprävention unterzeichnet hat oder auch als vernunftbegabter Mensch rechtfertigen können will, ist mir ein absolutes Rätsel.
Wenn ausschließlich erwachsene Personen auf die Burg fahren, die entweder alle nicht wissen, was Sache ist oder alle wissen, was Sache ist, so ist das deren freie Entscheidung. Wenn sie nicht wissen, was sie tun, so sei es so. Wenn sie es wissen, sind sie immer noch damit einverstanden, mit ihren Übernachtungsbeiträgen ein inadäquates Management finanziell zu unterstützen.
Es geht eben nicht darum, "nachtragend" zu sein. Frei nach dem Motto, da hat wer in der Vergangenheit einen Fehler gemacht, deshalb ist jetzt die Burg tabu. Es geht darum, dass da jetzt gerade, in diesem Moment immer noch dieselben Fehler gemacht werden. Persönliche Freundschaften werden der Prävention untergeordnet. Wozu das in der Vergangenheit geführt hat, weiß man.
Ich beobachte in allen Gruppen, die sich in ihren Entscheidungen von Polizeiangehöriogen eng beraten lassen, dass sie den formaljuristischen Ansatz "wer nicht verurteilt ist, ist unschuldig, wer ein sauberes Führungszeugnis (wieder) hat, ist auch unschuldig" in den Mittelpunkt rücken. Dabei blenden sie aber aus, dass der - ich nenn ihn mal pädagogischen Ansatz -, welcher dem Kinderschutzgesetz zugrunde liegt, ein ganz anderer ist: Prävention ist darin z.B. dem Grundgesetz übergeordnet. Prävention "sticht" beispielsweise die freie Berufswahl. Auch sticht die Prävention den Kündigungsschutz. Personen, die im pädagogischen Bereich tätig sind und gegen die Ermittlungen aufgenommen werden, dürfen nach Einschätzung von vielen Arbeitsrechtlern sofort fristlos gekündigt werden. Weil dieses Tätigkeitsfeld eine erhebliche Vertrauensbasis erfordert.
Ich habe wirklich viel mit UMKlern gesprochen und gemailt. Mir wurde versichert, die Person-unter-Verdacht sei während der Dauer der Treffen nicht gegenwärtig. O.k. Wenn euch das reicht, dann ist das halt so. Grundsätzlich ist er aber immer noch tätig und nicht beurlaubt. Für euch wird sozusagen eine Ausnahme gemacht.
Ihr könnt doch sicher verstehen, wenn es andere gibt, die es schwierig finden, mit ihren finanziellen Beiträgen die Inkonsequenz des Vereinsvorstandes der Balduinstein bzw. der Geschäftsführung in personeller Hinsicht zu unterstützen. Oder als Frage formuliert: Warum macht es dir nichts aus, mit deinem Beitrag eine Einrichtung zu finanzieren, die eine Person unter Verdacht weiterhin auch im Umfeld von Kindern und Jugendlichen tätig sein lässt?
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| Beitrag vom 12.02.2018 - 09:26 |
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