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Zitat Original geschrieben von HathiCP
Zitat Original geschrieben von jergen
.... und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden. |
Ich bin kein Jurist und hätte keine Ahnung wie man das machen sollte, denn wenn ein Bild im Internet ist, ist es das bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Ade du schöne Öffentlichkeitsarbeit.... , wobei wir dann zumindest den Zweck schon mal hätten....
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Ich meinte die Geltungsdauer der Einwilligung, also zB "dass auf dem Sommerlager 20xx angefertigte Aufnahmen für den Zweck xy verwendet werden dürfen." Das gilt dann nur für das Sommerlager.
Sinnvoll (und wohl auch notwendig) ist es außerdem, den Umfang anzugeben: Internet, Druckerzeugnisse, Plakate, usw. Und eine eventuelle Namensnennung muss auch abgefragt werden.
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| Beitrag vom 07.12.2015 - 11:49 |
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