| Autor |
|
|
|
|
|
|
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich wie Mike. Veränderliche Angaben können so nicht sinnvoll abgefragt werden.
Meiner Meinung nach könnte lediglich das Recht zur Verwendung von Aufnahmen im allgemeinen Aufnahmeantrag abgehandelt werden. Dann muss aber wohl ein Hinweis zu Widerrufsmöglichkeiten aufgenommen werden - und möglicherweise müssen auch die Medien angegeben werden.
Aber eigentlich müsste das doch eure Kirchengemeinde als neuer Träger eurer Arbeit festlegen, oder? Und die hat gegebenenfalls ein Landeskirchenamt für juristische Auskünfte hinter sich. Die landeskirchlichen Vorschriften zum Datenschutz (bzw. das EKD-Datenschutzgesetz) sind für Gemeindegruppen zusätzlich zu den Bundes- bzw. Landesgesetzen zu beachten.
|
| Beitrag vom 23.11.2015 - 15:12 |
|