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Norbert und 394 Gäste
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Zitat Original geschrieben von M. Hammer-Kruse
Gibt es eigentlich Regeln dafür, wie man dafür sorgen kann, das Risiko für die Brandbekämpfer zu mindern? Führt die Feuerwehr in euren Heimen regelmäßige Brandschauen durch? Gibt sie dabei Tipps oder macht sie Auflage zur Brandverhütung?
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Brandschutz wird grundsätzlich unter zwei verschiedenen Gesichtspunkten gesehen. Zum einen gibt es den baulichen Brandschutz, der ist Ländersache und wird in Form einer Brandschau oder Brandverhütungsschau hauptamtlich durch die Feuerwehr oder das Brandschutzamt (z.B. der Stadt- oder Kreisverwaltung) durchgeführt. Die Kriterien, ob ein Pfadfinderheim begutachtet wird oder nicht, sind unterschiedlich. Hier werden bauliche Brandschutzmaßnahmen festgelegt.
Darüber hinaus werden gewerblich genutzte Räume und/oder Versammlungsstätten auch unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bzw. der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.2 durchzuführen. Hier werden erforderliche Löschmitteleinheiten tragbarer Feuerlöscher oder stationärer Brandschutzeinrichtungen je nach Gefährdungsklasse in der Form eines vorzuhaltenden Grundschutzes vorgeschrieben. Sämtliche Mitarbeiter sind einmal jährlich zu unterweisen und mindestens 5% der Beschäftigten sind als Brandschutzhelfer auszubilden.
Für Privathäuser oder -Wohnungen gelten diese Vorschriften nicht, allenfalls die Rauchwarnmelderpflicht, mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen der jeweiligen Bundesländer.
Da man Pfadfinderheime oder von Gemeinden oder Kommunen zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten nicht so ohne weiteres zuordnen kann, würde ich immer die Betrachtung nach ASR A 2.2 empfehlen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Als Löschmittel empfehle ich:
Außenbereich, Brandklassen A B C = Pulver-Feuerlöscher
Innenbereich, Brandklassen A B = Schaum Feuerlöscher
Küchen, Brandklassen A B F = Fettbrandlöscher
Büros mit Computern oder technisch hochwertigen Geräten, Brandklasse B = CO²-Feuerlöscher
pro Etage wenigstens 1 Feuerlöscher, Laufwege zum nächsten Löscher nicht länger als 20 Meter
In jedem Schlafraum (auch für nur gelegentliche Übernachtungen) und jedem Fluchtweg je ein Rauchwarnmelder mit 10-Jahresbatterie, pro Etage je einmal funkvernetzt, damit man den Alarm aus anderen Geschossen mitbekommt.
Die Anzahl der vorzuhaltenden Löschmitteleinheiten LE errechnet sich aus der Fläche und der Gefährdungsklasse.
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| "Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
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| Beitrag vom 13.01.2015 - 23:14 |
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M. Hammer-Kruse |
12.01.2015 - 14:57 |
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M. Hammer-Kruse |
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