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ich weiß natürlich nicht wiue es geneau in sh geregelt ist, aber bei uns in hessen gibt es soweit ich weiß immer noch die unterscheidung zwischen zelten/campieren und übernachten im zelt. übernachten im zelt ist nur für eine nacht und ist im staatsforst grundsätzlich nicht verboten. aber eben nur für eine nacht, ohne das hinterlassen von müll und natürlich unter einhaltung aller anderen regeln, wie zb kein feuer näher als 80 m vom waldrand usw ...
(ich weiß: der waldrand hat in zwei richtungen einen abstand von 80m )
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| Beitrag vom 28.07.2014 - 11:23 |
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