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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » VCP Zwangseintritt???

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50 Beiträge in diesem Thema (offen)
Autor
Beitrag
jergen ist offline jergen  
RE:
1665 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pfadiopa

Auch wenn ihr bei unterschiedlichen Gemeinden und damit auch verschiedenen KV`s (A+B)zu tun habt, sollte das Finanzproblem der beiden ja nicht ganz euer Problem sein.

Ich kenne es nur so, dass im Kirchengemeinderat (KGR) ein Betrag X,- € als Zuschuss für die Pfadfinderarbeit beantragt, diskutiert, nach oben oder unten korrigiert und bereitgestellt wird.
Dieser kann nach Mitgliederzahlen oder pauschal bezahlt werden unabhängig von Geldern, die von dritter Seite fließen (Mitgliederbeiträge, Zuschüsse aus dem Landejugendplan, Stadt, Kreis, Land oder auch Material- und Zeltverleih ect.).

Das Geld landet in eurer Kasse! Zwei getrennte Kassen in einem Jugendverband zu führen ist ja schon fast die Aufgabe eines fest eingestellten Buchhalters (mit entsprechendem Gehalt!).

Das gekaufte Material gehört, egal von wessen Geld angeschafft, dem Stamm und damit Euch!

Wenn ihr einem Verband angehört und es kommt zur Abspaltung einer Gruppe zur Kirchengemeinde(B)gilt dies, verbandsmäßig, als Neugründung mit allen daraus resultierenden Folgen. Gründung einer Siedlung, nach einem einem Jahr und entsprechendem Zulauf, Antrag auf die Ernennung zum Stamm. Teilung des "alten" Stammesinventars gibt es meiner bescheidenen Meinung nach nicht!

Für die Verbliebenen im "Urstamm" fehlt das Geld aus der KG (B), aber dies kann man auffangen.

Falls der Stamm sich komplett auflöst geht das Material in den meistens an die nächst höhere Instanz (bei der DPSG an den Bezirk. Beim VCP weiß ich es auch nicht!)

Gruß und Gut Pfad
Pfadiopa


Du liegst an ziemlich vielen Stellen falsch, angefangen bei der Prämisse, dass die Zugehörigkeit zu einer oder mehreren Kirchengemeinden keine Auswirkung auf die Kassenführung hat.

Die Kasse einer kirchengemeindlichen Gruppe (also: Pfadfinder in der Gemeindejugend) unterliegt den allgemeinen Regelungen des kirchlichen Haushaltsrechts; dies gilt nicht für eine Gruppe eines innerhalb einer Kirchengemeinde arbeitenden freien Werks/Verbandes (also: CPD, VCP). Folglich erstellen Kirchenvorstand/Presbyterium/Kirchenälteste/..., nach Möglichkeit in Abstimmung mit der Gruppe, den Haushaltsplan für das jeweilige Jahr und verfügen über alle Gelder; da die meisten kirchlichen Haushaltsordnungen einen gegenseitigen Ausgleich der Gelder ermöglichen, ist auch eine andere Verwendung der Gelder durch den Kirchenvorstand möglich. Auch die Kassenprüfung ist dann entsprechend den jeweiligen landeskirchlichen Bestimmungen durchzuführen. Und nicht im Haushaltsplan festgelegte Anschaffungen/Ausgaben jenseits einer bestimmten Höhe (in meiner Landeskirche: 500 €) sind nur nach einem Beschluss des Kirchenvorstands zulässig.

Und das hat natürlich auch Auswirkungen auf das von der Gruppe beschaffte Material: Es gehört in diesem Fall der Kirchengemeinde, unabhängig davon, ob die damit etwas anfangen kann.

So, das war jetzt der allgemeine Grundansatz. Jenseits davon ist es natürlich möglich, in bestimmten, genau definierten Bereichen abweichende Regelungen festzulegen. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn ihr tatsächlich als gemeinsame Gruppe mehrerer Kirchengemeinden arbeiten wollt. Dann landet die Finanzverantwortung entweder bei einer federführenden Kirchengemeinde oder beim Dekanat/Kirchenbezirk/... Ich würde dann versuchen, die Kasse auf Dekanatsebene anzusiedeln, da eine Kassenführung auf dieser Ebene eine größer Freiheit/Eigenverantwortlichkeit ermöglicht. Auch eine Zweckentfremdung der Mittel für die Jugendarbeit zum Ausgleich an anderer Stelle ist unwahrscheinlicher, weil ein Haushalt auf höherer Ebene allein durch seinen größeren Umfang geringere Risiken hat.

Und was Pfadiopa zu einer eventuellen Aufteilung des Stammes sagt: Das zu regeln liegt ganz bei euch.
Beitrag vom 29.10.2013 - 10:28
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