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Auch wenn ihr bei unterschiedlichen Gemeinden und damit auch verschiedenen KV`s (A+B)zu tun habt, sollte das Finanzproblem der beiden ja nicht ganz euer Problem sein.
Ich kenne es nur so, dass im Kirchengemeinderat (KGR) ein Betrag X,- € als Zuschuss für die Pfadfinderarbeit beantragt, diskutiert, nach oben oder unten korrigiert und bereitgestellt wird.
Dieser kann nach Mitgliederzahlen oder pauschal bezahlt werden unabhängig von Geldern, die von dritter Seite fließen (Mitgliederbeiträge, Zuschüsse aus dem Landejugendplan, Stadt, Kreis, Land oder auch Material- und Zeltverleih ect.).
Das Geld landet in eurer Kasse! Zwei getrennte Kassen in einem Jugendverband zu führen ist ja schon fast die Aufgabe eines fest eingestellten Buchhalters (mit entsprechendem Gehalt!).
Das gekaufte Material gehört, egal von wessen Geld angeschafft, dem Stamm und damit Euch!
Wenn ihr einem Verband angehört und es kommt zur Abspaltung einer Gruppe zur Kirchengemeinde(B)gilt dies, verbandsmäßig, als Neugründung mit allen daraus resultierenden Folgen. Gründung einer Siedlung, nach einem einem Jahr und entsprechendem Zulauf, Antrag auf die Ernennung zum Stamm. Teilung des "alten" Stammesinventars gibt es meiner bescheidenen Meinung nach nicht!
Für die Verbliebenen im "Urstamm" fehlt das Geld aus der KG (B), aber dies kann man auffangen.
Falls der Stamm sich komplett auflöst geht das Material in den meistens an die nächst höhere Instanz (bei der DPSG an den Bezirk. Beim VCP weiß ich es auch nicht!)
Gruß und Gut Pfad
Pfadiopa
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seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
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| Beitrag vom 28.10.2013 - 21:17 |
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