| Autor |
|
|
|
|
|
|
Nun, da hat sich die Kreisjugendwartin wohl etwas vergaloppiert - auch wenn ich über jede weitere Gruppe im VCP glücklich wäre.
Die Jugendordnung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sieht - wie alle anderen landeskirchlichen Jugendordnungen - ein Nebeneinander von Gemeindejugendgruppen und Verbänden (besonderer Prägung) vor.
Wahrscheinlich seid ihr eine Gemeindejugendgruppe, obwohl eure Arbeit der in einem Verband besonderer Prägung ähnelt - aber zur Sicherheit sollten der/die betroffenen Kirchenvorstände das ausdrücklich bestätigen. Hilfreich wäre es da sicher auch, wenn ihr belegen könnt, dass euch die Kirchengemeinden in der Vergangenheit materiell gefördert haben. Das wäre Schritt eins.
Als nächstes würde ich empfehlen, die Kreisjugendwartin zu befragen, auf welcher Grundlage sie ihre Forderung stellt und dabei explizit auf den § 1 (1) der "Ordnung für die Evangelische Jugend" in der ELLKH hinweisen. Sollte dies auf Widerstand stoßen, könnt ihr auch den Kreisjugendpastor hinzuziehen.
Erst wenn diese Klärungsschritte nichts helfen, kann das weiter eskaliert werden.
Der Versicherungsschutz als kirchliche Jugendgruppe wird von der ganzen Sache nicht berührt, solange feststeht, dass ihr eine offizielle Jugendgruppe einer Kirchengemeinde seid.
Und noch zu den Juleicas:
Nichtbesitz kann zur Verweigerung kirchlicher, kommunaler und staatlicher Zuschüsse führen. Die Jugendwartin kann euch nicht vorschreiben, Juleica-Kurse zu besuchen, sie kann euch allerdings - solange ihr Gemeindejugendgruppe seid und keinem Verband angehört - relativ einfach den Geldhahn zudrehen. Aber sie kann euch nicht vorgeben, wo ihr diese Kurse besucht, solange es sich um einen anerkannten Träger der Jugendarbeit handelt.
|
| Beitrag vom 09.10.2013 - 13:07 |
|