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Bei der materialfrage ist das problem gar nicht so einfach zu lösen. Denn rein rechtlich gesehen, darf die gruppe das material bei auflösung nicht einfach so veräußern.
Genaueres müsste aber in den satzungen der betreffenden gruppen oder bünde stehen.
Wenn die gruppe das material dennoch verscherbelt und das geld verjubelt, düfte das in die in die richtung von veruntreuung oder unterschlagung von vereinvermögen gehen.
Genaueres müssten aber die juristen unter uns wissen
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| Beitrag vom 24.04.2013 - 21:44 |
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