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Zitat Original geschrieben von fefu
es geht mir eben gerade um Zelte mit mehr als 70/75 m²
da sehen die Regeln für fliegende Bauten auch nicht grad einfach aus... |
Ich verstehe deine bearrliche Nachfragerei nicht, es ist doch alles beantwortet.
Baurecht ist Landesrecht, d.h. es gibt keine verbindliche Lösung für dein Problem, die überall in Deutschland gilt.
Gerne noch mal zur Wiederholung:
Zitat Wenn es sich bei der Zeltkonstruktion nur um die Aneinanderreihung >handelsüblicher< Zelte handelt, würde ich auf eine offizielle Anfrage bei den Genehmigungsbehörden verzichten. Ganz korrekt ist das sicher nicht und im Falle von Unfällen mit Personenschäde vermutlich auch ziemlich uninteressant. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte ab 75m² Grundfläche das zuständige Ordnungsamt und die Baubehörde informieren und eine Genehmigung beantragen. Damit riskiert man aber eben auch, schlafende Hunde zu wecken oder Amtsstuben völlig zu überfordern. Denn wer kann schon mit Sicherheit die Stabilität einer Fichtenstange berechnen? |
Mir ist mit Ausnahme von Black Castle nicht bekannt, dass jemand für die Aneinanderreihung/Aufstockung von Jurten ein Zeltbuch beantragt hat oder dass statische Berechnungen zur Konstruktion von Jurtenburgen verlangt wurden. Das ist, wie schon ausgeführt, mit unseren normalen technischen Bauausführungen auch nicht so ohne Weiteres möglich.
Wir haben auf unserem letzten Bundeslager ein Schiff aus mehr als 20 Jurten aufgestellt und durften in Absprache mit der Baubehörde auf eine spezielle Genehmigung verzichten, da wir plausibel darstellen konnten, dass es sich um einzelne Zelte handelt, die ledigich "nebeneinander" aufgestellt werden. Diese formale Anfrage hat ausgereicht.
Behörden haben u. U. auch einen gewissen Ermessensspielraum. Wenn man mit ordentlichen Konzepten und schlüssigen Antworten aufwarten kann, ist das sicherlich von Vorteil. Im Gesamtkontex haben wir für das Bundeslager ein sehr umfangreiches Sicherheitskonzept, mit Brandschutzordnung, Kartenmaterial, Hygieneplan etc. vorgelegt, da waren solche Einzelentscheidungen fast schon Nebensache und wurden in einer gemeinsamen Konferenz mit allen Behördenvertretern schnell durchgewunken.
Das kann im Einzelfall anders aussehen, zum Beispiel wenn Behörden sich nicht sicher sind, wie sie eine Anfrage beurteilen sollen und dann im Zweifel höhere Sicherheit verlangen, als möglicherweise erforderlich ist. Das kannst du aber nur erfahren, wenn du mit den zuständigen Leuten vor Ort sprichst. Und das musst du ggfs. für jede Maßnahme wiederholen, sofern du anderen Orten deine Zelte aufschlagen willst. Was in Gemeinde A gilt, muss in Gemeinde B noch lange nicht richtig sein
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| "Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Löffel am 18.07.2012 - 09:23.
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