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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde

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21 Beiträge in diesem Thema (offen)
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Gast Kristian  
Gast
Ja, gibt es. Guck Dir mal das Kinder- und Jugendhilfegesetz an, dort ist der ganze Spaß unter den §§ 11, 12 und 74 geregelt.

Dasselbe Gesetz verpflichtet auch den öffentlichen Träger, also mindestens das Jugendamt und den Jugendhilfeausschuss des Kreises oder der kreisfreien Stadt, den Bedarf zu erheben und Förderungsmöglichkeiten zu benennen.

Inwiefern der öffentliche Träger zu einern finanziellen Ausstattung dieser Jugendverbände verpflichtet ist, war Gegenstand mehrer "Musterprozesse", die in den späten 90ern nach Inkrafttreten des KJHG geführt worden sind. Inzwischen hat es sich aber wohl tatsächlich eher so eingependelt, dass es eine, wie auch immer geartete Förderung der Jugendverbandsarbeit gibt.

Wer Dir konkret für Deinen Landkreis oder Deine Kommune wird weiterhelfen können, ist entweder das Jugendamt oder, was ich zuvor versuchen würde, der Jugendring. Du gehörst der DPSG an, also ist für Deine Vertretung in den Gremien der RdP zuständig, also wird Dir der Bezirksvorstand weiterhelfen können.



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Kristian am 01.03.2012 - 16:12.
Beitrag vom 01.03.2012 - 15:17
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Beiträge Autor Datum
 Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde
HenJay 01.03.2012 - 14:45
 RE: Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde
Bolle 01.03.2012 - 15:04
 Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde
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Themenicon  RE:
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Kristian 01.03.2012 - 18:30
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