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Für Vollgende Aussagen habe ich keine Quelle, aber ich habe das so aufgeschnappt..
Naja, Einhandmesser sind nicht strickt verboten, sie fallen aber unter das Führungsverbot wenn sie nicht einem allgemein Anerkannten Grund oder der Brauchtumspflege dienen, beispielsweise als Pfadfinder darf man solch ein Messer weiterhin führen da es als Hobby zählt..
Das ganze Messergesetz ist ziemlich Schwammig ausgelegt, aber ich würde da nichts riskieren..
Ein seltsamer Fall sind die Multitools von Leathermen, beispielsweise das Skeletool das eine Klinge hat die man Einhändig öffnen kann, das aber eigendlich ein Tool also Werkzeug ist, da die Zange das Hauptmerkmal dieses Gerätes ist..
Ist alles Ermessensspielraum des jeweiligen Polizisten, ich frage wegen dem Multitool mal bei der nächsten Gruppenstunde meinen Mittleiter Thomas, der Ausbilder bei der Polizei ist, aber dafür müssen erstmal diese Doofen Ferien rumgehen..
edit: Siehe diesen Treath : Forum Thread zum Thema Messer Gesetz
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Auch ein Pfadfinder kann das Pfadfinden fadfinden.... 
achja: ich bin in der DPSG.. Köllerbach,
(und ich suche immer noch ne freundin) 
Alle meine lebetag und immer sonne her,
schenk voll ein und immer immer mehr
(die streuner) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von matzesu am 28.07.2010 - 23:03.
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| Beitrag vom 28.07.2010 - 22:49 |
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