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Zitat Reicht es jetzt also? |
Nö.....
Ich kann ja nun wirklich nichts für Dein Sprachverständnis:
Zitat ...Nach meinem Sprachverständnis interpretiere ich "können" als "dürfen" .... |
...nur leider steht da nicht "können", sondern "könnten", ausdrücklich mit einem Ausrufungszeichen versehen!
Das ist nun eine deutliche Einschränkung des vorher Gesagten im Sinne von "eigentlich ja,...aber...". Zudem steht im §42a noch der lapidare,aber nicht unwichtige Satz "weitergehende Regelungen bleiben unberührt". Darauf bezieht sich ja auch die Polizei und rät, genau zu überlegen, was man tut oder vermeintlich darf.
Zuständig ist bekanntlich die örtliche Waffenbehörde, somit ist der Polizeibrief eine freundliche Erläuterung, aber keine bundeseinheitliche Regelung.
Somit bleibe ich bei meiner obigen Meinung/ Warnung und sehe sie auch nicht als "Fehler/Falschmeldung", lasse Dir aber durchaus die Deine, die Du ja schliesslich auch selbst verantworten musst.Reicht es jetzt also?
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| "Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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| Beitrag vom 05.05.2010 - 19:25 |
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