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Zitat Wie gut, dass die Hamburger Polizei in dem oben verlinkten Dokument selbst erklärt, wie es zu verstehen ist. So müssen wir es nicht noch einmal diskutieren oder gar wild interpretieren. |
Ich habe es selbstverständlich gelesen, Du offensichtlich nur "überflogen":
Zitat Pfadfindergruppen, Fahrtengemeinschaften, Wandervögel, etc. könnten (!) sowohl Fahrtenmesser im Rahmen der Brauchtumspflege oder im Rahmen des allgemein anerkannten Zwecks tragen. – Doch
trotzdem sollte hier überlegt gehandelt werden. Die Verfolgung von Verstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit
nach § 53 WaffG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch kann bei einer
Ordnungswidrigkeit der betreffende Gegenstand gemäß § 54 WaffG (ersatzlos) eingezogen werden.
Zuständig ist immer die örtliche Waffenbehörde.
Sicher stellen Fahrtenmesser auf Heimabenden, Wanderungen und in Zeltlagern kein Problem dar. – Doch
sind sicher auch viele Fälle konstruierbar, bei denen sich der neutrale Beobachter fragen kann: „Muss das sein?" |
(Hervorhebung in "fett" von mir, das Ausrufungszeichen stammt von der Polizei!)
Ich stehe weiterhin zu meiner Meinung (und Warnung) ,pauschal zu erklären, es reiche aus,eine Kluft zu tragen,um Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm Klingenlänge zu führen, ist "gefährlich".
Da sollte man lieber auf das Waffengesetz verweisen und die Ausnahme wirklich nur für Lager und Fahrt erwähnen!
@ ChrisKra: ach,mein Messerchen ist komplett nur 16 cm lang, die Klinge hat 7 cm und ist an der breitesten Stelle gerade mal 3 cm breit... Ich hätte wohl einen Zollstock danebenlegen sollen, da nicht jeder auf Anhieb die Gliedergrösse einer normalen Sägekette kennt. Es ist übrigens feuergeschweisst.
Mir ging's hier auch gar nicht um "Waffen" und deren Missbrauch, ich "durfte" vor über vierzig Jahren beim Bund noch lernen, was man "haushaltüblichen" Gegenständen so anrichten kann....Da reicht schon ein Bleistift..
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| "Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..." |
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| Beitrag vom 05.05.2010 - 17:21 |
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